Saisonkontingent-Verordnung in Begutachtung geschickt

Mit der in Begutachtung geschickten Verordnung wird auch eine Saisonspitzenregelung geschaffen. Diese ermöglicht es, das Grundkontingent an Saisoniers und Erntehelfern in arbeitsintensiven Zeiten um bis zu 20 % zu überschreiten. Foto: agrarfoto.com

Der Arbeitskräftemangel ist in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Tourismus ein immer brisanter werdendes Thema und berührt die Betriebe direkt. Die Folge sind nicht geerntete Felder und geschlossene Gaststätten. Die Bundesregierung hat nach der Reform der Rot-Weiß-Rot Card und der Regionalisierung und Erweiterung der Mangelberufsliste die nächsten konkreten Maßnahmen ergriffen. Vergangenen Freitag wurde die Saisonkontingent-Verordnung in Begutachtung geschickt.

Mit der Saisonkontingent-Verordnung wird einerseits eine Anhebung der Kontingente um 4,5% vorgenommen. In der Land- und Forstwirtschaft stehen damit nach der Begutachtung ganzjährig 2727 Arbeitskräfte und zusätzlich 288 flexible Plätze für Erntehelfer zur Verfügung. Andererseits wird eine Saisonspitzenregelung geschaffen. Diese ermöglicht es, das Grundkontingent an Saisoniers und Erntehelfern in arbeitsintensiven Zeiten um bis zu 20% zu überschreiten. Diese zwischenzeitliche Erhöhung ist dann in der Nebensaison, wenn weniger Kräfte benötigt werden, wieder auszugleichen. „Die neue Saisonierskontingent-Verordnung ist ein wichtiges Instrument der Bundesregierung um die betroffenen Branchen direkt zu entlasten”, so Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger über die neue Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

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