Anhänger im Sicherheitscheck

Die harte Arbeit in der Forstwirtschaft beim Umsetzen von hohen Holzlasten wird mit dem Einsatz eines Rückeanhängers stark vereinfacht und beschleunigt. Leider sind dessen Sicherheitseinrichtungen nicht immer am letzten Stand der Technik.

Ein vom Fahrersitz aus komfortabel zu bedienender Kran hat auch Sicherheitsvorteile. ©Agrarfoto.com
Ein vom Fahrersitz aus komfortabel zu bedienender Kran hat auch Sicherheitsvorteile. ©Agrarfoto.com
Das Institut für Landtechnik der Universität für Bodenkultur hat im Rahmen des Forschungsprojekts IKA Unfallursachen in der Land- und Forstwirtschaft analysiert und Präventionsmaßnahmen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorgaben zur sicherheitstechnischen Konstruktion eines Rückeanhängers sind die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie Normen DIN EN 12999:2012 und DIN EN ISO 4254-1. Für Rückeanhänger sind gemäß Maschinenrichtlinie und Normen Kennzeichnung und Aufkleber zu folgenden Warnhinweisen relevant:

Unfallsituationen mit Rückeanhänger

Ein Positivbeispiel für eine sichere Gestaltung der Bedienerplattform mit Rundum-schutz gegen den Sturz, rutschfesten Trittflächen und Stehpodest ©IKA
Ein Positivbeispiel für eine sichere Gestaltung der Bedienerplattform mit Rundum-schutz gegen den Sturz, rutschfesten Trittflächen und Stehpodest ©IKA
Mit Rückeanhänger verunglücken primär die Betriebsleiter selbst, gefolgt von den Ehepartnern und den Eltern der Betriebsleiter. Die Unfälle ereignen sich überwiegend während der Be- und Entladung des Anhängers. Im Hofbereich passieren Unfälle bei Einstellungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Die häufigste Verletzungsart sind Frakturen, Prellungen, Quetschungen, Mehrfachverletzungen, Platzwunden und Zerrungen. Es kommt auch zu tödlichen Unfällen. Zu den gefährdeten Körperteilen zählen der Oberkörper, die unteren und oberen Extremitäten und der Kopfbereich.
Typische Unfallhergänge sind der Sturz vom Anhänger und das Erfasstwerden von der Maschine. Die Unfallursachen sind überwiegend maschinen- (Abrutschen, [Um]kippen der Maschine, schnelle Kranbewegung, Einklemmen bei der Zange) sowie menschenbedingt (Unachtsamkeit, Stütze auf Fuß gestellt, Überfahren einer Person).
Für den Unfallhergang verschärfende Faktoren sind die Höhe des Bedienerhochsitzes, Bewusstlosigkeit des Verunfallten, hohes Alter mit eingeschränkter Beweglichkeit, eine schlechte Konstruktion des Aufstiegs, mangelhafte Arbeitskleidung, physische Beeinträchtigungen, die falsche Bedienung der Maschine sowie eine “nachteilige Unfallumgebung”. Als abschwächende Faktoren wurden von den Verunfallten der Sturz auf den Boden anstatt auf die Maschine sowie die sofortige Hilfe durch eine zum Unfallgeschehen dazukommende Person genannt.

Sturzgefahr ist zu minimieren

Ein Negativbeispiel für die Plattform mit zu wenig Platz für die Bedienperson aufgrund von Verbauungen (Hebel etc.) im mittleren Bereich ©IKA
Ein Negativbeispiel für die Plattform mit zu wenig Platz für die Bedienperson aufgrund von Verbauungen (Hebel etc.) im mittleren Bereich ©IKA
Der Sturz von der Maschine ergibt sich durch Abrutschen, Umstürzen des Anhängers, leichtes Kippen des Anhängers, Unachtsamkeit und durch schnelle Bewegung des Forstkrans. Die Teile, auf denen sich eventuell Personen aufhalten, sind nur bei 71,4 Prozent der Unfallmaschinen so ausgeführt, dass ein Ausrutschen, Stolpern oder Sturz von diesen vermieden wird. Bei 85,7 Prozent der Unfallmaschinen sind diese Teile mit Haltegriffen ausgestattet und so konstruiert, dass alle Stellen für den Betrieb, das Einrichten und die Instandhaltung mehr oder weniger gefahrlos zugänglich sind. Der vorgegebene Mindestfreiraum von 50 Millimetern (mm) für die Hand zu benachbarten Teilen (Befestigungspunkte ausgenommen) ist großteils, bei 85,7 Prozent, gegeben. Die Handgriffe sind bei allen evaluierten Unfallmaschinen normgerecht ausgeführt, die Querschnitte betragen zwischen 25 und 38 mm und das Ende des Handgriffs ist nicht höher als 1500 mm über dem Boden sowie in einer Höhe von 850 bis 1100 mm über der obersten Stufe vorhanden.
Neue Rückeanhänger mit Bedienerplattformen sollten serienmäßig mit rutschfesten Aufstiegen mit ausreichend dimensioniertem Platz für die Füße und vollständig geschützten Bedienerständen gegen den Sturz bei ruckartigen Bewegungen der Maschine in allen Richtungen ausgestattet sein. Bei gebrauchten Rückeanhängern kann das Sturzrisiko durch das zusätzliche Anbringen von im Handel erhältlichen Aufstiegshilfen (Klapptritt, Haltegriff) durch nachträgliche Montage oder den Austausch von abgenutzten Trittflächen, welche keine ausreichende Rutschfestigkeit bieten, reduziert werden. Bei Haltegriffen sind die Verfügbarkeit und Praxistauglichkeit stark limitiert.

Vorkehrung zum Schutz vor der Maschine

Eine Funkfernbedienung ermöglicht die Steuerung des Krans außerhalb des Gefahrenbereichs. ©pfanzelt-maschinenbau.de
Eine Funkfernbedienung ermöglicht die Steuerung des Krans außerhalb des Gefahrenbereichs. ©pfanzelt-maschinenbau.de
Werden Personen bei der Arbeit erfasst, passiert das durch Umstürzen des Anhängers, Abstellen des Stützfußes auf den Fuß, Übersehen einer Person in der Nähe und Einklemmen bei der Gabel.
71,4 Prozent der evaluierten Unfallmaschinen haben Hinweise zum Ausfahren der Abstützungen zur Erhöhung der Standfestigkeit bei der Bedienung des Forstkrans. Jede dieser Maschinen verfügt aber über eine Abstützeinrichtung. Die Bedienung der Abstützverbreiterung befindet sich vollständig im Sichtfeld des Bedieners vom Bedienerstand aus. Bei keiner Maschine gibt es eine ferngesteuerte Bedienung der Abstützverbreiterung. Bei allen Anhängern wurde keine Gefahr des Stoßens oder Quetschens durch die Bewegung des Forstkrans am Bedienersitz sowie -stand ermittelt.
Die Abstützungen sind so ausgelegt, dass bei ausgefahrenen Stützen Bodenkontakt gegeben ist und Unebenheiten im Boden kompensiert werden. Die Verriegelungsvorrichtungen (Bolzen) für die Sicherung der Abstützungen in Betriebs- und Transportposition fehlen allerdings bei allen evaluierten Unfallmaschinen. Keine von ihnen hat daher eine Abstützeinrichtung mit einer automatischen hydraulischen oder einer manuellen Verriegelungseinrichtung für die Transportposition mit zusätzlichem Betätigungsventil sowie zur Absicherung gegen schwere Lasten.
Bei der Ausführung von Rückeanhängern mit Bedienerplattformen ist der Schutz gegen das Erfasstwerden von der Maschine gegeben und die Beladung durch das Schutzgitter im vorderen Ladungsbereich möglich. Der seitliche Schutz vor dem Zusammenstoß mit beweglichen Teilen der Maschine variiert nach der Konstruktion bzw. je nach Hersteller. Als weitere Sicherheitseinrichtungen, um ein Erfasstwerden von der Maschine und Sturzunfälle zu vermeiden, sind spezielle Steuerungen des Krans, wie zum Beispiel mit Joysticks aus der geschützten Traktorkabine, EHC-Steuerungen mit meterlangen Steuerkabeln und kabellose Funkfernsteuerungen (unterschiedliche Ausführungen), verfügbar. Bereits mehrere Hersteller bieten sie an.
Bei Rückeanhängern mit Bedienerhochsitzen ist der Schutz vor dem Erfasstwerden von der Maschine über Schutzbügel (seitlich und im Frontteil des Sitzes) zu erreichen. Diese schützen allerdings ebenfalls primär vor dem Sturz von der Maschine. Beim Kauf von neuen Rückeanhängern mit Bedienerhochsitzen ist darauf zu achten, dass diese serienmäßig mit rundum (seitlich und nach vorne) angebrachten Schutzbügeln ausgestattet sind. Zusätzlich sollen Beleuchtungseinrichtungen am Forstkran vorhanden sein, um eine bessere Übersicht über den Arbeitsbereich und sich darin eventuell aufhaltende Personen zu bekommen.
Bei gebrauchten Rückeanhängern kann das zusätzliche Anbringen von im Handel erhältlichen normengerechten Bedienerhochsitzen durch nachträgliche Montage von einer Fachwerkstätte erfolgen. Dies kann über die Aus- und Weiterbildung, aufklärende Prävention und finanzielle Anreize durch die SVB sowie Maschinenhändler und -hersteller forciert werden.
Als Schutz gegen das Erfasstwerden von Personen im Gefahrenbereich gelten Personenerkennungssysteme (In­frarot) in Kombination mit Warnsignalen als zukunftsorientierte Lösung. Die Adjustierung des Krans mit Arbeitsscheinwerfern, die eine bessere Beleuchtung des Arbeitsumfeldes bedingen, kann die Gefahr, anwesende Personen zu übersehen, verringern.

Verordnung: Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung

Gemäß §8 Arbeitsmittelverordnung “Wiederkehrende Prüfung” unterliegen Forstkräne (Rückeanhänger) der Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung durch fachkundige Personen (Ingenieurbüros, TÜV, Inspektionsstellen, Fachfirmen), welche durch den Betriebsleiter oder Obmann einer Gemeinschaft veranlasst werden muss. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Überprüfung als “sachkundige Person” selbst durchzuführen. Spätestens nach drei Jahren muss sie durch eine fachkundige Person der oben angeführten Institutionen erfolgen.

Assoc. Prof. Dr. Elisabeth Quendler,
BSc Katharina Trieb, Dr. Dipl.-Ing. Robert
Kogler; Universität für Bodenkultur

- Werbung -
Vorheriger ArtikelPLH für Käse startet in die zweite Runde
Nächster ArtikelNationalrat will keinen “Genlachs” in Österreich