Biber-Alarm: Bauern fordern Konsequenzen

Biber fällen ganze Bäume, wodurch auch Menschenleben gefährdet werden können. ©Prinz
Biber fällen ganze Bäume, wodurch auch Menschenleben gefährdet werden können. ©Prinz
Geht Naturschutz über Menschenschutz?”, fragt Rosemarie Ferstl, Bauernbund-Bezirksobfrau von Perg, provokant. Und meint damit die Biberproblematik in ihrem Bezirk, vor allem in den Ortschaften Baumgarten­berg, Naarn, Saxen und Mitterkirchen. Dort fällen Biber ganze Bäume, womit auch Menschenleben gefährdet werden.

“Es muss rasch etwas geschehen”

Am 6. Februar war es in Naarn so­weit. Ein von einem Biber angenagter Baum stürzte auf das Grundstück von Erich Brunner, das direkt an der Landesstraöe liegt. “Hier fahren ständig Radfahrer vorbei und Familien gehen mit Kinderwägen spazieren.” Dieses Mal ist noch kein Mensch zu Schaden gekommen. “Wenn hier etwas passiert, bin ich haftbar”, sagt Brunner. Er hat den Vorfall sofort bei der Polizei gemeldet. Weil “Gefahr in Verzug” war, veranlasste die Bezirkshauptmannschaft die Entfernung weiterer Bäume. Auch die Bäume auf Erich Brunners Grundstück wurden umgeschnitten. Brunner: “Wir Landwirte arbeiten mit der Natur, aber hier nimmt der Biber überhand. Ich bin nicht bereit, für Schäden zu haften.”

Es geht auch um die öffentliche Sicherheit, denn der Donauradweg führt durch die betroffene Region. Bei landwirtschaftlichen Maschinen ist es bereits zu Schäden gekommen, weil sie auf Feldwegen einsinken, wo der Biber Tunnel gegraben hat. Niemand kommt für diese Schäden auf. Die Landwirte sind verständlicherweise sauer. “Wir brauchen eine vernünftige Regulierung”, sagt Rosemarie Ferstl. Sowohl der Biber als auch seine Dämme sind geschützt. Naturschutz ist Landessache, weshalb das Problem auf Landesebene gelöst werden muss. Ferstl versteht nicht, warum der zuständige FP-Landesrat Manfred Haimbuchner nichts gegen die Problematik unternimmt.

Der Bauernbund macht jedenfalls mobil, um die Tragweite bewusst zu machen. Franz Prinz, Ortsbauernobmann von Naarn, hat einen Brief an Landesrat Haimbuchner geschickt, in dem er ihn zum Handeln auffordert. Diesem Beispiel werden auch andere betroffene Grundbesitzer folgen. “Den Zuständigen muss klar werden, dass es hier um eine sehr ernste Sache geht”, so Ferstl. Wichtig ist auch, Schäden sofort zu melden, um auf die Ausmaöe aufmerksam zu machen.

Um Druck aufzubauen, haben sich die Ortsbauernschaften Naarn, Baumgartenberg, Mitterkirchen und Saxen zu einer Interessensgemeinschaft zusammengeschlossen. Christian Lang, Sprecher dieser Gruppe: “Wir wollen einen Haftungsausschluss für die betroffenen Grundbesitzer. Und es muss eine Regulierung geben. Nach Beispiel des Kormoran soll es in Einzelfällen möglich sein, den Biber durch Abschuss zu regulieren.” Der Kormoran ist in einer eigenen Verordnung geregelt, wonach eine Entnahme in gewissen Gewässerabschnitten ohne Bescheid möglich ist. Fest steht, dass rasch etwas geschehen muss, “bevor es wirklich ein Menschenleben kostet”, so Ferstl.

Biber: Rechtliche Situation und mögliche “Entnahme”

Der Biber ist in der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat) der EU als “geschützte Tierart” verankert. Seine Nennung in Anhang II und IV der FFH-Richtlinie regelt, dass für den Erhalt dieser Art Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen und Artenschutzbestimmungen einzuhalten sind. In Oberösterreich sind diese Verpflichtungen im OÖ. Naturschutzgesetz umgesetzt. Sowohl der Biber als auch seine Dämme sind geschützt. Zuständig für Naturschutzangelegenheiten ist in Oberösterreich FPÖ-Landesrat Manfred Haimbuchner.

Biberentnahme ist in OÖ Ausnahme
Im Bibermanagementplan des Landes OÖ sind unterschiedliche (präventive) Maßnahmen bei “Biberkonflikten” vorgesehen. Als “letzte ergreifbare Maßnahme” wird dort auch die Möglichkeit des “Eingriffs in den Bestand” angeführt. Wenn der laut FFH-Richtlinie “günstige Erhaltungszustand” gewährleistet wird, kann in Ausnahmefällen eine Entnahme des Bibers, das bedeutet der Fang mit Fallen und die anschließende fachmännische Tötung, erfolgen. Die Ausnahme wird allerdings nur gewährt, wenn ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden gegeben ist, Präventivmaßnahmen gesetzt wurden, keine andere zufriedenstellende Lösung möglich ist und die Population in ihrem Bestand nicht gefährdet ist.

Eine solche Genehmigung erfolgt laut Auskunft bei der Naturschutzsabteilung des Landes OÖ nach positivem Bescheid durch die Bezirkshauptmannschaft. Und die wird scheinbar nur sehr selten erteilt, denn die letzte Genehmigung liegt weit zurück: Sie erfolgte 2014, als Biber den Machland-Damm gefährdeten. Blickt man über die Grenze nach Niederösterreich, wo der Naturschutz in die Zuständigkeit von ÖVP-Landesrat Stephan Pernkopf fällt, so arbeitet man dort vermehrt mit Genehmigungs-Bescheiden. In den letzten zwei Jahren wurden damit etwa 100 bis 150 Biber entnommen. Außerdem wird derzeit an einer Verordnung gearbeitet, um bei Biberaufkommen rascher als bisher regulierend eingreifen zu können.

- Werbung -
Vorheriger ArtikelBeim Holzspalten ist absolute Vorsicht geboten
Nächster ArtikelDie Liebe zu Kindern zum Beruf machen