Weiterer Brucellosefall im Mühlviertel

Im Mühlviertel ist seit dieser Woche ein weiterer Betrieb von der Tierseuche Brucellose betroffen. Nach der positiven Testung eines Milchviehbetriebs Mitte Juni wurden alle milchliefernden Betrieben in den beiden Bezirken Rohrbach und Urfahr Bestandsuntersuchungen durchgeführt. In Summe wurden 1327 Rinderbetriebe sowie 170 umliegende Schaf- und Ziegenbetriebe untersucht. Dabei wurden insgesamt vier milchliefernde Rinderbetriebe positiv getestet.

Die Behörde hat unverzüglich gehandelt und die brucellose-verdächtigen Betriebe hinsichtlich Milchanlieferung und Tierverkehr vorsorglich gesperrt. In weiterer Folge wurden bei Einzeltieruntersuchungen Blutproben von allen Rindern auf diesen Milchviehbetrieben gezogen. Am Freitag gab die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) die Ergebnisse bekannt: Auf einem Milchviehbetrieb wurde ein Reagent, sprich ein Tier, das Kontakt mit dem Erreger hatte, positiv getestet. „Diese Kuh sowie deren vier-monatiges Kalb müssen aus dem Bestand entfernt werden”, erklärt Landesveterinärdirektor Thomas Hain. Die Keulung (Tötungsanordnung) wurde am Freitag, 20. Juli 2018 behördlich angeordnet. Nach erfolgter Reinigung und Desinfektion, die je nach den Gegebenheiten vor Ort erfolgt, kann der Betrieb anschließend wieder freigegeben werden. Die Kontakttiere des Reagenten werden nun weiter beprobt.

Auf zwei weiteren brucellose-verdächtigen Betrieben wurden insgesamt acht Milchkühe mit weder positiven noch negativen Ergebnissen identifiziert. Eine erneute Beprobung dieser acht Rinder erfolgt kommenden Montag (23. Juli). Die Ergebnisse der AGES werden gegen Ende der nächsten Woche erwartet. „Bis dahin sind diese acht Tiere von der Milchanlieferung ausgenommen. Alle übrigen Rinder dieser Betriebe sind nicht infiziert”, so Hain. Der vierte Milchviehbetrieb wurde sowohl hinsichtlich der blut- als auch milchserologischen Untersuchung negativ getestet. In diesem Betrieb wurde die Sperre seitens der Bezirkshauptmannschaft bereits wieder aufgehoben.

Auch bei einem Tier von einem Betrieb der umliegenden 170 Schaf- und Ziegenhalter konnten weder positive noch negative Testergebnisse festgestellt werden. Der Schafbetrieb mit insgesamt fünf Tieren bleibt bis auf weiteres hinsichtlich des Tierverkehrs gesperrt.

“Gefahr weiterer Ausbreitung so gut wie auszuschließen”

Nach wie vor sei unklar, woher der Erreger stammt. Trotzdem bestehe laut Hain kaum Gefahr, dass sich die Seuche weiter ausbreite, weil alle erforderlichen Maßnahmen gesetzt wurden und alle Betriebe in der Region getestet wurden. „Auf Grund der örtlichen Nähe der beiden betroffenen Betriebe suchen wir nach weiteren Gemeinsamkeiten, die einen Rückschluss auf den Infektionsweg und -zeitpunkt geben können”, so der Landesveterinärdirektor. Da bislang nur zwei Betriebe betroffen sind, gäbe es aktuell keine Auswirkungen auf den Status der amtlich anerkannten Brucellosefreiheit in Österreich.

Für Konsumenten habe nie eine Gefahr der Ansteckung bestanden. Anders ist die Situation bei Menschen, die in direktem Kontakt (Landwirt, Schlachthof, Viehhändler, Tierarzt) mit infizierten Tieren stehen. „Zwei Personen aus dem direkten Umfeld des erstinfizierten Betriebes sind erkrankt. Sie befinden sich bereits in ärztlicher Behandlung”, so Hain. Es bestehe für sie aber keine Lebensgefahr und sie befinden sich bereits auf dem Weg der Besserung.

Entschädigung für betroffene Betriebe

Neben der persönlichen Belastung für die Betroffenen bleibt natürlich die Frage des finanziellen Schadens. Angeordnete Tötungen, wie es bei den bisher zwei Betrieben der Fall war, werden auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes nach pauschalen Richtsätzen entschädigt. „Diese sind aber nicht besonders hoch und decken den realen Wert der Tiere vielleicht zu 50 Prozent ab“, sagt Hain. Der zurückbleibende Erwerbsschaden (also z. B. der Verdienstentgang, weil Tiere eine zeitlang nicht nachgestellt werden können oder der züchterische Wert) wird derzeit in Österreich nicht staatlich geregelt.

Allerdings haben die Landesagrarreferenten heuer im Juni einen Beschluss gefasst, der höhere Entschädigungen im Seuchenfall und ein Modell der Tierversicherungen mit öffentlicher Unterstützung für eine bessere Risiko­vorsorge fordert. Tierversicherungen sind zwar bisher schon privat möglich. Künftig sollen aber analog dem Modell der Hagelversicherung je 25 Prozent der Prämie von Bund und Land bezuschusst werden. Beide Maßnahmen befinden sich derzeit in Verhandlung.

Im Fall jenes Betriebes, wo die Seuche zuerst aufgetreten ist und dessen Bestand komplett geräumt wurde, wird das Land Oberösterreich eine finanzielle Hilfestellung gewährleisten.

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