Der erste Wolf ist tot

Kommentar von Thomas Mursch-Edlmayer,
Redaktionsleitung Oberösterreich.

Auch wenn das Ergebnis der DNA-Analyse noch aussteht – bei dem vergangene Woche in Tirol erschossen aufgefundenen Tier handelt es sich mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ um einen Wolf. Eigentlich war es ja nur eine Frage der Zeit, bis jemand zur Flinte greift, denn die Sorgen und Ängste der Menschen vor Meister Isegrim nehmen mit jeder Sichtung und jedem Riss zu, ganz zu schweigen von den Schäden betroffener Nutztierhalter. Das sind jedoch alles keine Gründe dafür, sich über das Gesetz hinwegzusetzen. Denn Fakt ist: Der Wolf ist europarechtlich streng geschützt! Dem unbekannten Täter droht eine saftige Geld- bzw. sogar Haftstrafe. Fakt ist aber auch, dass es in der FFH-Richtlinie Ausnahmen von diesem strengen Schutz des Wolfes gibt. Als Gründe hierfür können beispielsweise Schäden in der Tierhaltung oder die Wahrung der öffentlichen Sicherheit angeführt werden. Das Land Salzburg hat kürzlich einen Antrag auf Abschuss eines „Problemwolfs“ gestellt. Die Entscheidung darüber obliegt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und steht noch aus. Bis es so weit ist, kann der Wolf aber bereits längst über alle Berge bzw. zumindest über der nächsten Bezirksgrenze sein und dort als Problemwolf weiter sein Unwesen treiben.
In anderen Mitgliedsstaaten werden die in der EU-Richtlinie eingeräumten Möglichkeiten zur Bestandsregulierung bereits genutzt. Über kurz oder lang wird auch Österreich nicht daran vorbei kommen. Sonst wird es hierzulande künftig noch mehr Fälle von Selbstjustiz gegen den Beutegreifer geben. Und das gilt es, im Sinne aller, tunlichst zu vermeiden.

mursch-edlmayr@bauernzeitung.at

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