Nach jahrelangen Verhandlungen wird diese Woche im Nationalrat eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Die praktikable Umsetzbarkeit ist dabei für ÖVP-Tierschutzsprecher Abg. z. NR Franz Eßl ein wesentlicher Faktor eines guten Gesetzes. 

Tierwohlmaßnahmen brauchen in erster Linie die breite Akzeptanz der einzelnen Tierhalter.“ Persönliche Motivation und Überzeugungsarbeit sind daher für Franz Eßl, der maßgeblich an den Verhandlungen zum neuen Tierschutzgesetz beteiligt war, ausschlaggebend beim Tierschutz. „Der Ruf nach immer strengeren Regelungen, die in der Praxis aber nicht umgesetzt werden können, nutzt auch den Tieren nichts“, verweist Eßl darauf, dass neben wissenschaftlichen Erkenntnissen vor allem die Praxistauglichkeit beim Schutz des Tierwohls zählt.
Unsere Bäuerinnen und Bauern weisen dabei höchste Tierhaltungskompetenz auf. „Diese darf auch in Zukunft nicht in Frage gestellt werden“, pocht der ÖVP-Abgeordnete darauf, die Lebens- und Arbeitsrealität am bäuerlichen Hof beim Ruf nach immer neuen Regelungen mit zu berücksichtigen. Wenn es um den Schutz des Tierwohls geht, darf auch der Schutz des Menschen nicht zu kurz kommen, erinnert Eßl an Sicherheitsaspekte und viele tragische Unfälle im Umgang mit Tieren.

Kleinbäuerliche Betriebe erhalten

„Mir geht es aber auch darum, den  kleinbäuerlichen Betrieben eine Überlebenschance zu geben“, so Eßl. Besonders betroffen macht Franz Eßl daher die Aussage der „Krone-Tierexpertin“ Maggie Entenfellner, die in einem Telefongespräch mit dem Abgeordneten gemeint hat, dass bäuerliche Betriebe mit beispielsweise 16 Kühen oder weniger ohnehin nicht von der Tierhaltung leben können, dies lediglich als Hobby machen würden und daher halt zusperren sollten, wenn sie sich das Umstellen nicht leisten können. Hier ist in jedem einzelnen Fall ein persönliches Schicksal damit verbunden. Es geht um die Existenzgrundlage der bäuerlichen Familie. „Wirkliche Tierschutzkompetenz kann man sich nicht am Schreibtisch erwerben, sondern beim täglichen Umgang mit den Tieren, so wie dies unsere Bäuerinnen und Bauern tun“, betont ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl. „Überdies kann es nicht Ziel sein, dass ein Tierschutzgesetz zu einem Zusperrgesetz für kleinbäuerliche Betriebe wird!“

Auf einem Auge blind?

„Alle wollen, dass unsere Berggebiete, unsere Almen und abgelegenen Höfe bewirtschaftet werden und die Kulturlandschaft unter anderem auch für die Freizeitwirtschaft erhalten bleiben. Wenn es aber darum geht, die dafür notwendigen Rahmenbedingungen abzustecken, ist so mancher auf einem Auge blind“, erinnert Eßl auch an die nun bekannt gewordene Schadenersatzklage gegen einen Tiroler Bauern wegen einer Kuhattacke vor drei Jahren. „Einerseits sollen sich alle Tiere zu jeder Zeit frei bewegen können, anderseits gibt es Klagen gegen Bäuerinnen und  Bauern bei Nutzungs- oder Interessenskonflikten“, gibt Eßl zu bedenken.
„Unsere Bäuerinnen und Bauern tun ihr Bestes und handeln sehr verantwortungsvoll, um ihren Tieren ein artgerechtes Leben am Hof zu gewährleisten“, fordert Bauernbundlandesobmann Abg.z.NR Franz Eßl dieses Verständnis und diese Kompetenz aber auch von allen anderen ein. Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes ist es – unter Einbindung zahlreicher Experten und Organisationen – gelungen, praktikable Lösungen für das allgemeine Tierwohl zu finden. Eine Klarstellung bei der Anbindehaltung konnte ebenso getroffen werden wie vernünftige Lösungen in der Katzenfrage und konkrete Schritte im Kampf gegen illegalen Welpenhandel.

- Bildquellen -

  • Essl_Kuh klein _WEB: Eßl_privat
- Werbung -
Vorheriger ArtikelHochkarätiger Workshop über wolffreien Alpenraum
Nächster ArtikelWer steht noch zu den Bauern?