EU-Parlament: Wolfsmanagement soll lokal geregelt werden

Der Schutz des Wolfes soll an regionale Gegebenheiten angepasst werden.

Für einen Schritt nach vorne beim Wolfsmanagement sorgte am vergangenen Mittwoch ein Antrag des Südtiroler EU-Abgeordneten Herbert Dorfmann. Im Antrag, dem „Aktionsplan für Mensch, Natur und Wirtschaft“, ist unter anderem festgehalten, den „lokalen Ebenen mehr Kompetenzen beim Wolfsmanagement“ einzuräumen. Hintergrund ist die zunehmende Wolfspopulation in Europa und die damit verbundenen Probleme für Nutztierhalter und Grundeigentümer.

Als großer Schritt wird die Annahme des Antrags deshalb gesehen, weil erstmals die Mehrheit der EU-Parlamentarier anerkannt habe, dass der Schutz des Wolfes nicht absolut sein dürfe, so Dorfmann laut einem Bericht der Südtiroler Tageszeitung „Dolomiten“. Der Wolf ist neben anderen großen Beutegreifern auf EU-Ebene in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) als besonders schützenswert eingeordnet und darf somit nicht bejagt werden.

Aktuell siedeln sich aber wieder mehr Wölfe in Europa an. Der derzeitige Wolfsbestand in Österreich umfasst laut Landwirtschaftsministerium ein Paar am Truppenübungsplatz Allentsteig (NÖ). Dieses Paar führte im Vorjahr fünf und heuer sechs Jungtiere. Neben diesem reproduzierenden Paar in Allentsteig gab es 2017 nur Nachweise von Einzeltieren. Fachlich besteht kein Zweifel, dass der Erhaltungszustand einer Tierart bei Anwesenheit eines reproduzierenden Paares im Bundesgebiet als ungünstig anzusehen ist. Bei dem derzeitigen Bestand an Wölfen in Österreich gibt es daher laut Ministerium keinerlei offizielle Überlegungen zu einer Regulierung. Bei geschützten Arten ist laut FFH-Richtlinie bei Vorliegen des günstigen Erhaltungszustandes  u. a. zur Verhütung ernster Schäden eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss möglich, allerdings darf dadurch der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet werden.

Laut Dorfmann ist der Wolf heute jedenfalls kein Tier mehr, das vom Aussterben bedroht ist. Dementsprechend soll der Schutz des Wolfes gesenkt und an regionale Gegebenheiten angepasst werden.

Um eine Änderung der FFH-Richtlinie zu bewirken, braucht es allerdings die Zustimmung aller 28 EU-Mitgliedsstaaten. Dazu gilt es laut dem Büro des EU-Abgeordneten und ÖVP-Delegationsleiter, Othmar Karas, die fundamentale Frage zu klären, wie angesichts des Wolfsbestands eine flächendeckende Almbewirtschaftung weiterhin gewährleistet werden kann.

Auf nationaler Ebene gibt es einen Wolfsmanagementplan, der im Jahr 2012 von der Koordinierungsstelle für Braunbär, Luchs und Wolf (Kost) erarbeitet wurde. Dieser ist laut der Nationalen Beratungsstelle Herdenschutz ein Konzept für strukturelle und operative Maßnahmen zum Schutz von Nutztieren vor Wölfen. Dass der Wolfsbestand seither gestiegen ist, konnte im damaligen Plan noch nicht berücksichtigt werden. Daher ist auch hier die Frage der flächendeckenden Almbewirtschaftung trotz des Wolfsbestands noch nicht geklärt. An der Universität für Bodenkultur in Wien (Boku) laufen aktuell mehrere Forschungsprojekte zu diesem Thema.

 

- Bildquellen -

  • Wolf 4 ID76790: Agrarfoto.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelTU-Studie bewertet Heizkosten und Risiko für Hausbesitzer
Nächster ArtikelPRRS-Einbruch in der Besamungsstation Steinhaus