GAP-Reform: Agrarausschuss des EU-Parlaments mehrheitlich für “Capping”

Abgeordnete stimmten für Obergrenze von 100.000 Euro bei den Betriebsprämien. Allerdings gibt es hierfür einige Ausnahmen. Foto: agrarfoto.com

Der Agrarausschuss des Europaparlaments hat über erste Teile des Reformvorschlages der EU-Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abgestimmt. Eine Mehrheit der Europaabgeordneten sprach sich für ein symbolisches “Capping” aus. Danach müssen zwar alle EU-Mitgliedstaaten eine Obergrenze von 100.000 Euro einführen, die Hälfte der Lohnkosten darf aber zunächst von der zu kürzenden Summe abgezogen werden. Auch sind Klima- und Umweltprämien in der 1. Säule der GAP (Direktzahlungen) von der Obergrenze aus genommen. In Agrargenossenschaften soll berücksichtigt werden, dass diese über ihre Anteilseigner aus mehreren Familien bestehen. EU-Mitgliedstaaten, die mehr als zehn Prozent ihres Plafonds für die Direktzahlungen über die Umverteilungsprämie für die ersten 50 ha eines jeden Betriebes vorsehen, sollen ganz von der Pflicht zum “Capping” ausgenommen werden.

Der Agrarausschuss des EU-Parlaments sieht vor, dass 60% der Direktzahlungen als Basisprämie zur Einkommensstützung der Landwirte gezahlt werden soll. 40% sind für Umwelt- und Klimaleistungen reserviert. Zehn Prozent der Direktzahlungen dürfen die EU-Mitgliedstaaten weiterhin an die Produktion koppeln, zusätzlich zu zwei Prozent für die gezielte Förderung von Eiweißpflanzen. Der Ausschuss folgt damit weitgehend den Vorschlägen der EU-Kommission für die GAP-Reform. Grüne, Linke und einzelne Sozialdemokraten stimmten gegen diesen Bericht. Die Christdemokraten, die Liberalen und die Konservativen votierten dafür.

EU-Abgeordnete für Ausbau des Marktsicherheitsnetzes

Bei der Reform der EU-Marktordnung legten die Abgeordneten den Schwerpunkt auf einen Ausbau des Sicherheitsnetzes im Fall von extremen Preistälern. So sollen neben Getreide, Zucker, Butter, Magermilchpulver und Rindfleisch zukünftig auch Schweinefleisch und Geflügel interventionsfähige Erzeugnisse werden. Auch Anreize zur Verminderung des Angebots wollen die Europaabgeordneten ausweiten. Die EU-Kommission sieht das in ihrem Vorschlag für den EU-Milchmarkt vor. Nach den Vorstellungen der EU-Parlamentarier soll dies zukünftig für alle Erzeugnisse im Fall von Marktverwerfungen möglich sein. Sollten die Anreize nicht zu einem Abbau der Überschüsse führen, sind sogar Sanktionen für die Landwirte vorgesehen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Instrumente reichten bei Weitem nicht aus, erklärte der französische Berichterstatter und Sozialdemokrat Eric Andrieu.

Die Position des Agrarausschusses kann wegen der anstehenden Europawahl nicht mehr vom Plenum des Europäischen Parlaments abgestimmt werden. Das nächste EU-Parlament muss sich deshalb nicht daran halten. mö/AIZ

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  • Maisernte Mit EU Flagge 2 ID85002: agrarfoto.com
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