Glyphosat als „nicht krebserregend“ eingestuft

EU-Chemikalienagentur hat Risikobewertung vorgenommen

Im Verfahren um die Zulassungsverlängerung des Herbizidwirkstoffes Glyphosat hat die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) am 15. März bekanntgegeben, dass sie den Wirkstoff als „nicht krebserregend“ einstufe. Laut ECHA sei die Chemikalie unbedenklich für die menschliche und tierische Gesundheit. Unstrittig seien aber auch massive negative Einflüsse auf die Artenvielfalt.
Im Verfahren um die Zulassungsverlängerung für Glyphosat liegt nun der Ball wieder bei der EU-Kommission. In einer ersten Stellungnahme haben Kommissionsvertreter erklärt, dass man infolge der nun vorliegenden ECHA-Bewertung wieder die Diskussionen mit den EU-Mitgliedsstaaten aufnehmen werde. Ausgelaufen ist die EU-Zulassung für Glyphosat bereits per 30. Juni 2016. Allerdings konnten sich die EU-Staaten in den entscheidenden Gremien nicht auf eine Zulassungsverlängerung verständigen. Mehrfach wurde die Entscheidung vertagt. Die Kommission hat schließlich die Genehmigung bis Ende 2017 verlängert, um bewerten zu können, ob Glyphosat möglicherweise Krebserkrankungen auslösen könne.

Bestehende Zulassungen bleiben vorerst aufrecht

Auf die nun voliegende Bewertung durch die ECHA reagierten Umweltaktivisten wie Greenpeace oder Global 2000 „mit Bestürzung“. Ihrer Auffassung nach gebe es „keine Entwarnung bezüglich der Gefahren von Glyphosat“.
Seitens der Pflanzenschutzindustrie bewertete Christian Stockmar, Obmann der IndustrieGruppe Pflanzenschutz (IGP), die Erkenntnis der ECHA als „einen Sieg der Wissenschaft über absurde und populistische NGO-Kampagnen“. Das Ergebnis der Risikobewertung bestätige die seit Jahrzehnten bekannten Eigenschaften von Glyphosat und untermauere frühere Sicherheitsbewertungen.
Für derzeit in Österreich zugelassene glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel bedeutet dies, dass die bestehenden Zulassungen unverändert bleiben. Die Verlängerung gilt bis sechs Monate nach Fertigstellung der Gefahreneinstufung durch die ECHA bzw. bis spätestens 31. Dezember 2017. Bis dahin müssen sich EU-Kommission und Mitgliedstaaten auf Anwendungsbestimmungen, zum Schutz von Anwendern, Konsumenten und Umwelt einigen.

- Bildquellen -

  • 1712_web Glyphosat_auf_Zwischenfrucht: agrarfoto.com
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