„Gut zu wissen“-Botschafter ernannt

Außenminister Sebastian Kurz (l.) und LKÖ-Präsident Hermann Schultes (r.) ernannten fünf Prominente zu „Gut zu wissen“-Botschaftern. Sie kämpfen künftig für das Recht der Konsumenten auf Transparenz und das Recht der Produzenten auf Anerkennung und Wertschöpfung. Die Botschafter (v. l.): Adi Matzek (Grillweltmeister), Serge Falck (Schauspieler), Sarah Wiener (Köchin), Andreas Kabela (SV-Group Österreich), und Josef Donhauser (Gastronomiegruppe DoN) Foto: LKÖ/APA/Schedl

Außenminister Sebastian Kurz und LKÖ-Präsident Hermann Schultes haben fünf prominente Persönlichkeiten zu “Gut zu wissen”-Botschaftern ernannt.

  • Sarah Wiener, Köchin
  • Josef Donhauser, Unternehmer Gastronomiegruppe DoN
  • Serge Falck, Schauspieler & Kabarettist
  • Andreas Kabela, SV Österreich
  • Adi Matzek, Doppel-Grillweltmeister

Kurz: Qualität ist Österreich und Österreich isst Qualität

Kurz hob bei der feierlichen Ernennung im Alois Mock-Saal im Außenministerium in Wien gestern, Donnerstag, den hohen Stellenwert der heimischen Land- und Ernährungswirtschaft für den österreichischen Exporterfolg hervor: „Österreich ist ein tolles Land und das macht es mir leicht, es nach außen zu vertreten: Unser Land hat ein hohes Ansehen im Ausland, welches ganz wesentlich von den Spezialitäten unserer Agrar- und Ernährungswirtschaft mitgeprägt wird. Die Herkunft Österreich gibt den Kunden Sicherheit und schafft Vertrauen. Das muss auch daheim gelten: Herkunft schafft Vertrauen. Qualität ist Österreich und Österreich isst Qualität. Die Zeit von ‚viel’ ist bereits vorbei, heute geht es um gut und ehrlich. Und deshalb wurden heute erstmals solche Persönlichkeiten zu ‚Gut zu wissen’-Botschafterinnen und -Botschaftern ernannt, die sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld stets für gesicherte Herkunft und höchste Qualität bei Lebensmitteln eintreten.“

Schultes: „Gut zu wissen“ ist Zeichen des Respekts und der Wertschätzung

Schultes verwies auf den hohen Anspruch und das wachsende Bewusstsein der Österreicherinnen und Österreicher, was die erkennbare Herkunft betrifft. Wörtlich: „In den Handelsketten weist den Konsumenten beim täglichem Einkauf das AMA-Gütesiegel den Weg. Sie können sich darauf verlassen, dass genau das, was sie wollen, auch drin ist, weil es drauf steht. Vertrauen ist dabei die wichtigste Grundlage. Das gilt umso mehr für die gemeinschaftliche Verpflegung, beispielsweise in Mensen, Kantinen, Pensionistenheimen, Spitälern, Kasernen, Schulen, Kindergärten etc. Der Anspruch der Konsumenten, wissen zu wollen, woher das Essen kommt, soll auch dort erfüllt werden, wo sie bei Einkauf und Angebot auf andere angewiesen sind, nämlich in der Gemeinschaftsverpflegung. Wir wollen mit ‚Gut zu wissen’ Sicherheit geben. Es wird ohne großen Aufwand klar ersichtlich, woher das Essen stammt.“ Schultes deutlich: „Wenn für unsere Kinder außer Haus gekocht wird, wollen wir sicher sein, dass es dort genauso ernst genommen wird, wie bei uns zu Hause. Wenn auf der Speisekarte die Herkunft deklariert ist, dann habe ich diese Sicherheit, das zu bekommen, was ich erwarte. Denn wer ein Schnitzel bestellt, soll nicht Knödel serviert bekommen. ‚Gut zu Wissen’ ist ein Zeichen des Respekts und der Wertschätzung.“

„Gut zu wissen“ macht Herkunft sichtbar

Die LK Österreich verlangt für die Gemeinschaftsverpflegung eine Herkunftskennzeichnung von Fleisch und Eiern, „Gut zu Wissen“ soll der Weg dorthin sein. Auch Restaurants und Gasthäuser können freiwillig daran teilnehmen. Das Vorbild dafür ist die gesetzliche Kennzeichnung in der Schweiz, die einfach und unbürokratisch funktioniert: Auf Aushangtafeln, elektronischen Anzeigetafeln, Wochen-Menüplänen oder als Beiblatt in der Speisekarte ist die Herkunft der Lebensmittel sichtbar.

- Werbung -
Vorheriger ArtikelAgrar-Terminmarktnotierungen
10. März 2017
Nächster ArtikelMilchmarkt – gedämpfte Entwicklung
beim Februar-Rohstoffwert