Jetzt einreichen zur Weinprämierung

Auch heuer veranstalten die LK Burgenland und der burgenländische Weinbauverband eine Weinprämierung. Eingereicht werden dürfen Weine, Perlweine und Sekte, die aus Trauben für Qualitäts- und Prädikatsweine hergestellt wurden.

Der Depotkeller der Landwirtschaftskammer im burgenländischen Kleinhöflein. Foto: Leitgeb/LK Burgenland

Die Burgenländische Landwirtschaftskammer und der Weinbauverband Burgenland laden die Weinbaubetriebe herzlich dazu ein, ihre Weine bei der Burgenländischen Weinprämierung 2017 einzureichen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Kategorien angeführt, in denen ein Landessieger ausgezeichnet werden kann, sofern genug Proben eingereicht werden.
Tafelweine und Landweine sind von der Prämierung ausgeschlossen.
Die eingereichten Qualitätsweine brauchen eine gültige staatliche Prüfnummer.
Es können nur Weine jener Traubensorten eingereicht werden, die im Weingesetz zur Gewinnung von Qualitätswein oder Prädikatswein zugelassen sind, auch sonst müssen die eingereichten Weine inklusive Perlwein und Sekt dem geltenden Österreichischen Weingesetz entsprechen. Außerdem müssen die Trauben im Burgenland gewachsen sein.
Die eingereichten Weine müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits in Flaschen gefüllt sein – Weine in Flaschen, die nur provisorisch verschlossen sind, werden nicht angenommen.
Die Landessieger verpflichten sich, 50 Flaschen Landessiegerweine für das Landessiegerpaket bis Ende August 2017 zu reservieren. Die Weine werden zum Wiederverkäuferpreis eingekauft. Zur burgenländischen Weinprämierung darf jeder Betrieb nur einen Wein mit gleicher staatlicher Prüfnummer einreichen. Die Teilnahmegebühr beträgt je Probe 55 Euro.
Weinübernahme: am 24., 27. und 28. März
Die Weinübernahme findet am Montag, dem 27. und Dienstag, dem 28. März 2017, jeweils von 8 bis 12 Uhr, im Depotkeller der Landwirtschaftskammer in Kleinhöflein, Kirchberggasse 1, statt.
Erstmals wird eine Weinübernahme auch im Südburgenland vorgenommen. Diese erfolgt am Freitag, dem 24. März 2017, von 9 bis 12 Uhr, im Landw. Bezirksreferat Güssing.
Für Rückfragen in der burgenländischen Landwirtschaftskammer steht Verena Klöckl, Tel. 02682/702-652 und 0664/4102652, zur Verfügung. Nähere Informationen sind ebenso unter www.lk-bgld.at zu finden.

Wein-Kategorien

• Grüner Veltliner, aktuelles Jahr und ein Jahr älter
• Welschriesling, aktuelles Jahr und ein Jahr älter
• Sauvignon Blanc, aktuelles Jahr und ein Jahr älter
• Burgundergruppe (WB, CH, GRB)
• Aromasorten
• Weißwein Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
• Zweigelt Klassik, max. 13,0 % vol am Etikett
• Blaufränkisch Klassik, max. 13,0 % vol am Etikett
• Zweigelt Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
• Blaufränkisch Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
• St. Laurent – Pinot Noir, trocken
• Cuvée Rot
• Internationale Rotweinsorten
• Fruchtsüße Weine (Spätlese, Auslese – keine Einschränkung bei Restzucker)
• Edelsüße Weine (alle außer Spätlese, Auslese)
• Qualitätssekt (nur flaschenvergorener bgld. Qualitätssekt)

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