Aufgrund einer hohen Überwinterungsrate droht heuer wieder ein starker Käferbefall. Wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von weiteren Schäden müssen jetzt, noch in den Wintermonaten, gesetzt werden:
Zum Beitrag “Erhöhte Borkenkäfergefahr 2018 zu erwarten: Jetzt Maßnahmen ergreifen”

Bund, Land und EU unterstützen die Waldbesitzer mit verschiedenen finanziellen Förderungen. In Bezug auf die Borkenkäfergefahr wird die Vorlage von Fangbäumen gefördert. Ebenso werden Förderungen für die Wiederaufforstung gewährt:

  • Die Vorlage von Fangbäumen stellt ein probates Mittel für die Bekämpfung von Borkenkäfern dar. Die schwärmenden Borkenkäfer werden auf die leichter kontrollierbaren, liegenden Fangbäume gelenkt. Die Vorlage von Fangbäumen im Frühjahr wird folgend gefördert: Förderung je Buchdruckerfangbaum 24 Euro (Standardkosten 30 Euro). Die Förderung gilt für mindestens zehn bis höchstens 100 Fangbäume. Die Bäume sind regelmäßig auf Befall zu kontrollieren – das Führen des Fangbaumprotokolls ist Pflicht. Befallene Bäume sind zu behandeln oder rechtzeitig abzutransportieren. Die Fangbäume müssen bis spätestens 15. April – im Gebirge bis 15. Mai – vorgelegt werden.
  • Um neue, gesunde Bestände zu erhalten, wird die Wiederaufforstung von Schadflächen oder Bestandesumwandlungen gefördert. Die Baumartenkombination muss dabei den Mischwaldkriterien je nach Standort und Höhenlage entsprechen (siehe Tabelle). Die Standardkosten je Antrag müssen mindestens 500 Euro ausmachen. Die Standardkosten betragen wie folgt: Laubholz und Tanne zwei Euro je Stück, sonstige Nadelmischbaumarten 1,65 Euro je Stück, Fichte 1,10 Euro je Stück.

Der Fördersatz liegt bei 60 oder 80 Prozent. Der höhere Satz wird gewährt, wenn laut Waldentwicklungsplan erhöhte Schutz- oder Wohlfahrtsfunktion gegeben ist. Dies ist sehr häufig der Fall.

Rechtzeitige Antragstellung

Mit der Durchführung der Maß­nahmen inklusive der Bestellung des Pflanzenmaterials darf erst nach Kostenanerkennung begonnen werden. Das Schreiben mit dem entsprechenden Stichtag wird auf dem Postwege zugesandt. Da die Ausstellung des Kostenanerkenn-
ungsschreibens mindestens eine Woche in Anspruch nimmt, ist der Antrag möglichst bald zu stellen. Der Bezirksförster des Landesforstdienstes oder der Forstberater der Landwirtschaftskammer helfen bei der Antragstellung.

 

- Bildquellen -

  • Tanne Jungpflanze: agrarfoto.com
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