Köstinger: EU genehmigt Gütesiegel für Schaf- und Ziegen-Heumilch

Kuh-Heumilch ist seit 2016 als geschützte traditionelle Spezialität anerkannt - die österreichische Erfolgsgeschichte wird nun um Schaf- und Ziegen-Heumilch erweitert.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger mit Andreas Geisler, Koordinator der Arge Heumilch (links), und Arge Heumilch-Obmann Karl Neuhofer (rechts) bei der Verleihung des EU-Gütesiegels „g.t.S. – garantiert traditionelle Spezialität“. Foto: Arge Heumilch

Die EU kennzeichnet Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit Tradition. Vor drei Jahren erhielt die österreichische Heumilch das EU-Gütesiegel „g.t.S. – garantiert traditionelle Spezialität“. Die Europäische Kommission hat die Eintragung von zwei neuen EU-Gütesiegeln, für die Schaf- und die Ziegen-Heumilch, nun genehmigt. Mit der Bezeichnung „g.t.S. – garantiert traditionelle Spezialität“ kann ein Produkt geschützt werden, dessen Herstellung, Verarbeitung oder Zusammensetzung mindestens 30 Jahre zurückreicht. „Die Erfolgsgeschichte Heumilch hat in Österreich gezeigt, was alles möglich ist, wenn Bäuerinnen und Bauern zusammenhalten und ein gemeinsames Projekt entwickeln. Ich freue mich sehr, dass mit der Schaf- und Ziegen-Heumilch zwei weitere heimischen Spezialitäten geschützt werden – wieder ein wichtiger Schritt in unserer Qualitäts- und Herkunftsstrategie. Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen wissen wie ihre Lebensmittel produziert werden. Das g.t.s-Siegel leistet hier einen wichtigen Beitrag“, betont Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.

Europäischer Herkunftsschutz als Erfolgsfaktor

Bislang war mit der Heumilch nur ein einziges EU-Gütesiegel „g.t.S. – garantiert traditionelle Spezialität“ eingetragen, das allerdings ausschließlich Kuhmilch erfasst. Demgegenüber stehen 15 als geschützte Ursprungsbezeichnung (gU) oder geschützte geografische Angabe (ggA) eingetragene österreichische Bezeichnungen – vom Tiroler Bergkäse über den Gailtaler Speck bis zum Waldviertler Graumohn. „Außergewöhnliche Spitzenprodukte sind ein wichtiger Teil der österreichischen Identität. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind bereit, mehr dafür zu bezahlen und damit steigern wir die Wertschöpfung auf unseren Betrieben“, erklärt Köstinger. Die Eintragung erfolgt über die europäische Verordnung über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Sie schützt die angegebene Bezeichnung der „g.t.S. – garantiert traditionelle Spezialität“ gegen widerrechtliche und missbräuchliche Verwendung.

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  • HM 190401 GtS: Arge Heumilch
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