Maßnahmenpaket soll Forstwirte unterstützen

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger präsentierte gemeinsam mit Peter Mayer, Leiter des Bundesforschungszentrums für Wald, ein Maßnahmenpaket, das Forstwirte bei der Aufarbeitung und beim Abtransport von Schadholz unterstützen soll.

Sowohl die Aufarbeitung von Käferholz vor Ort als auch die Anlage von Holzlagern können im Zuge des Maßnahmenpakets gefördert werden.

“In manchen Teilen Österreichs ist die Situation dramatisch“, betonte Peter Mayer, Leiter des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW), angesichts der aktuellen Borkenkäfersituation. Die hohen Temperaturen und bis zu 85 Prozent (%) weniger Niederschlag im Frühjahr begünstigten den Befall oder anders gesagt: „Für den Borkenkäfer war das Frühjahr optimal“, so Mayer. Besonders betroffen sind das Inn-, Mühl- und Waldviertel.

Rekord-Schadholzmenge

Bereits 2017 verursachte der Borkenkäfer eine Rekord-Schadholzmenge (die BauernZeitung berichtete). Das vergangene Jahr war durch Witterungsextreme, überdurchschnittliche Temperaturen, regionale Trockenheit und Sturmschäden gekennzeichnet. Laut Mayer setzt sich dieser Trend auch 2018 fort. So werden durch den Borkenkäfer anfallende Kalamitätsmengen von etlichen Mio. Festmeter prognostiziert.
Um die Forstwirte zu unterstützen und die Ausbreitung des Borkenkäfers einzudämmen, erarbeitete das Landwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesforschungszentrum für Wald ein Maßnahmenpaket. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger erklärte: „Das Paket soll die Handhabung der Schäden erleichtern, und die Mehrkosten für die Bekämpfung des Borkenkäfers werden gefördert.“
Im Sinne der Waldhygiene ist es nun am dringendsten, die Aufarbeitung des Schadholzes und dessen sofortigen Transport aus dem Wald zu Lagerplätzen zu unterstützen. Konkret sieht das Paket folgende forstliche Maßnahmen vor:
• Aufhebung des Limits für die Aktion „Fangbaumlegung“ (100 Stück/Jahr/Waldeigentümer).
• Förderung der Mehrkosten für spezielle Bekämpfungs- und Manipulationsmaßnahmen, das heißt: Die Aufarbeitung „vor Ort“ kann gefördert werden: Sowohl die Bekämpfung (Entrindung durch Spezialgeräte) im Wald als auch die Bekämpfung (Entrindung) und Manipulation auf Lagern außerhalb des Waldes. Die Anlage von Holzlagern kann unterstützt werden, deren laufender Betrieb (inkl. Miete) ist nicht förderbar.
• In begründeten Fällen ist die Förderung des Zwischentransports des befallenen Holzes zu Zwischenlagern möglich. Die entstehenden Kosten werden durch eine Obergrenze limitiert. Das BFW wird einen Standardkostensatz erstellen. Manipulation und Transport des befallenen Holzes zu Zwischenlagern erfolgen ausschließlich durch den Betrieb und die Landwirtschaftskammer. Andere Transportmittel oder Helfer sind nicht förderbar. In begründeten Fällen kann zusätzliches Personal für die Landes-Landwirtschaftskammer zur Bewältigung der Ausnahmesituation gefördert werden.

Förderabwicklung

Die Einreichung und Abwicklung erfolgt über die Bundesländer. Förderwerber sind ausschließlich Betriebe, das heißt, dass z. B. Maschinenringe, Lagerhäuser etc. nicht förderbar sind.
• Einzelantrag: nur bei sehr großen Waldbesitzern oder Waldbesitzervereinigungen (WBV), wobei in diesem Fall zur reibungslosen Bekämpfung der Massenvermehrung von Forstschädlingen auch Nichtmitglieder der WBV in den Antrag eingebunden werden müssen.
• Gemeinschaftlicher Rahmenantrag: in Regionen mit fast ausschließlichem Kleinwaldbesitz.

Auflagen

Bei der Lagerung müssen forst-, naturschutz- und wasserrechtliche Bewilligungen vorgelegt werden. Bei der Aufarbeitung „vor Ort“, muss eine Bestätigung der Forstbehörde vorliegen, dass mindestens 20 % des Produktionspotenzials durch eine Katas-
trophe, wie die Massenvermehrung von Forstschädlingen, zerstört wurden.

Finanzmittel

Zur Verfügung stehen laut Köstinger insgesamt drei Mio. Euro. Diese Mittel können im Rahmen des LE-Programms zu 50 % von der EU, zu 30 % vom Bund und zu 20 % von den Ländern finanziert werden. Die Kofinanzierung der Bundesländer ist Voraussetzung dafür, dass EU und Bund mitfinanzieren können.
Laut Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Georg Strasser sei mit dem Maßnahmenpaket eine erste wichtige Unterstützung für die geplagten Forstwirte geschaffen worden.

- Bildquellen -

  • Kaeferholz Fichte 5 ID76149: Agrarfoto.com
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