Moosbrugger: Jeder hat das Recht zu wissen, wo sein Essen herkommt

Auch im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung und bei verarbeiteten Produkten sollte erkennbar sein, wo das Essen herkommt. Foto: Wodicka

Obwohl immer mehr Menschen ihr Essen nach Qualität und Herkunft auswählen wollen, ist das oft in der Gemeinschaftsverpflegung, also in Kantinen, Mensen, Schulen, Seniorenheimen, Krankenhäusern oder Kasernen nicht möglich. “Dabei bewirten Großküchen ihre Gäste Tag für Tag mit insgesamt 2,5 Mio. Portionen Essen. Jeder Gast hat aber das Recht zu wissen, wo seine Mahlzeit herkommt. Das gilt auch für verarbeitete Produkte. Daher werden wir uns im Jahr 2019 besonders auf die Umsetzung der Regierungsvereinbarung konzentrieren, in der die verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und für Verarbeitungsprodukte fixiert worden ist. Wir unterstützen jetzt schon mit unserer Initiative ‚Gut zu wissen´ jene Transparenz, die Gäste auch im Supermarkt und zu Hause wollen“, so LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.

„Gut zu wissen“: Positives Echo

„Wie sehr wir mit unserer Initiative ‚Gut zu wissen‘ den Wünschen von Konsumentinnen und Konsumenten entsprechen, wird durch die zahlreichen positiven Rückmeldungen aus den Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen spürbar. Auch die Tatsache, dass neben großen Cateringunternehmen, wie DoN auf den Fernverkehrszügen der ÖBB, auch Großküchen im Wirkungsbereich der Landesregierungen Niederösterreich und Oberösterreich am derzeit noch freiwilligen System mitmachen, macht klar, wie wichtig dieses Thema den Menschen ist. Das haben auch zahlreiche weitere Betriebe in ganz Österreich erkannt und kennzeichnen freiwillig die Herkunft von Fleisch und Eiern. So hat sich die ‚Gut zu wissen‘-Initiative innerhalb kurzer Zeit zu einer österreichweiten Aufklärungs- und Mitmachplattform mit hoher Wirkkraft entwickelt“, erklärte Moosbrugger weiter.

Vorbild für die Herkunftskennzeichnung ist die Schweiz, wo bereits 1996 eine verpflichtende Kennzeichnung für Fleisch in der Außer-Haus-Verpflegung eingeführt wurde, die einfach und unbürokratisch funktioniert. Seit 2003 müssen im Nachbarland auch bei Eiern das Herkunftsland und die Haltungsform angeführt werden.

Wertschätzung bringt Wertschöpfung

„Umfragen und Kaufverhalten zeigen uns, dass Konsumentinnen und Konsumenten dann bevorzugt zu österreichischen Produkten greifen, wenn deren Herkunft erkennbar ist. Damit wird aus der abstrakten Wertschätzung der Landwirtschaft eine konkrete Wertschöpfung für die Bäuerinnen und Bauern. Österreichs Landwirte produzieren nämlich qualitativ und ökologisch auf höchstem Standard. Um daraus für Kunden und Bauern einen Vorteil lukrieren zu können, muss die Herkunft sichtbar werden. Die Herkunftskennzeichnung ist damit der Schlüssel für jenes Kaufverhalten, dass der Landwirtschaft die Existenzgrundlage sichert. Nur wenn Herr und Frau Österreicher die heimische Herkunft auch erkennen, können sie sich bewusst dafür entscheiden. Daher strebt die LK Österreich nun die gesetzliche Verankerung der Herkunftskennzeichnung an“, so Moosbrugger abschließend.

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  • Schweinbraten Auf Einem Teller: Wodicka
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