Nach Kuh-Attackenurteil – gesetzliche Nachschärfungen gefordert

Die freie Haltung von Rindern auf Almen ohne Einzäunung ist in Österreich ortsüblich.

Nachdem ein Tiroler Landwirt vergangene Woche zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von knapp einer halben Million Euro verurteilt wurde, weil seine Kuhherde auf einer Alm eine deutsche Touristin tötete, setzt sich Bundeskanzler Sebastian Kurz nun für gesetzliche Nachschärfungen auf Bundesebene ein. Kurz hat das Landwirtschaftsministerium und das Justizministerium damit beauftragt, Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und eventuell in den Landesgesetzen zu erarbeiten, um das „gute Miteinander“ auf den heimischen Almen weiterhin gewährleisten zu können.

Am Mittwoch, 27. Februar, fand in Innsbruck wegen dieses Urteils ein „Runder Tisch“ mit Teilnehmern aus Politik, Landwirtschaft und Almwirtschaft statt. Die Ergebnisse lesen Sie hier.

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  • IMG 20180623 WA0015: BZ/Zitz
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