Nationalrat beschloss Übergangslösung für Biomasse-Anlagen

Aufatmen bei Biomasse-Anlagenbetreibern: Am Donnerstag, 25. April, wurde im Nationalrat eine Übergangslösung für 47 Biomasse-Anlagen sowie die Befreiung einkommensschwacher Haushalte von der Ökostrom-Abgabe beschlossen. Die Überbrückungslösung soll den Biomassekraftwerken bis zum Inkrafttreten des „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) 2020 einen Übergang ermöglichen. Diese Übergangslösung wurde notwendig, weil die SPÖ-Bundesräte im Februar die Ökostrom-Novelle und darin enthaltene Tarifförderungen für Holzkraftwerke auf Biomassebasis blockiert hatten. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger: „Das Biomasse Grundsatzgesetz war die einzige Option nach dem Veto der SPÖ. Die Rettung der Biomasse-Anlagen war uns im Sinne der erneuerbaren Energie in Österreich wichtig.“ Das nun beschlossene Gesetz soll den betroffenen Anlagenbetreibern möglichst rasch helfen  dafür sorgen, dass die Ökostrom-Anlagen nicht vom Netz gehen müssen.

 

- Bildquellen -

  • Hackmaschine 47 ID50722(1): Agrarfoto.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelArge Heumilch sucht „Austria’s Next Urgute Heumilchkuh”
Nächster ArtikelFamilienfest im Schlosspark Schönbrunn am 1. Mai