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Staubschutz – ein Muss am Arbeitsplatz Bauernhof

Bäuerinnen und Bauern sind einer Vielzahl von verschiedenen Staubarten – in zum Teil hohen Konzentrationen – ausgesetzt.
Staub von Heu, Stroh und Hackschnitzeln sowie Allergene von Tierschuppen und -haaren sind die Hauptverursacher. Durch die Verwendung von richtigem Atemschutz kann die Gesundheitsgefährdung stark gesenkt werden.

Stäube entfalten vielfältige allergische bzw. schädliche Wirkungen in den Atemwegen und – abhängig von der Größe der Staubpartikel – auch in den feinsten Lungenverästelungen und Lungenbläschen.

Je feiner der Staub desto gefährlicher

Besonders gefährlich sind Feinstäube, die eine Teilchengröße unter fünf Mikrometer (0,005 Millimeter) aufweisen, und bis tief in die Lunge eindringen können. Wenn eine tägliche intensive Staubbelastung über mehrere Stunden besteht, führt dies in 20 Prozent der Fälle nach sieben bis zehn Jahren zu einer Lungenfunktionseinschränkung im Sinne einer chronischen Bronchitis mit Verengung der tiefen Atemwege. Ursache ist eine durch den Staub ausgelöste chronische Entzündung der Bronchialschleimhäute, welche zu Husten, vermehrter Schleimproduktion, Verengung der Atemwege, verbunden mit Belastungsatemnot, führt.

Bei der Farmerlunge handelt es sich um eine allergisch entzündliche Reaktion in den Lungenbläschen bei empfindlichen Personen. Im akuten Stadium kommt es zu Reizhusten, Atemnot, allgemeinem Krankheitsgefühl, Frösteln und Fieber. Die Krankheitszeichen treten meist erst sechs bis acht Stunden nach der Staubeinwirkung auf. Dies führt dazu, dass die staubbelastende Arbeit von den Betroffenen nicht als Ursache für die Krankheitszeichen erkannt wird. Verursacht wird die Farmerlunge durch feine organische Stäube, in denen Pilzsporen und Sporen gewisser Bakterien enthalten sind. Diese entwickeln sich bevorzugt unter feuchten Bedingungen im Heu, Stroh, Laub usw.

Wenn im Winter eine Hustenperiode mehr als sechs Wochen andauert, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden, um die Erkrankung abzuklären und eine Behandlung einzuleiten.

Schutz vor dieser Erkrankung bietet natürlich die Staubreduktion bzw. wenn dies nicht möglich ist, das Tragen von Feinstaubatemschutzmasken der Filterstufe FFP 2 (Partikelfiltrierende Halbmasken gegen gesundheitsschädliche Stoffe).

CE-Kennzeichnungen beachten

Billige Grobstaubmasken bieten keinen Schutz vor den gefährlichen Feinstäuben. Das Merkblatt "Staubschutz" der Sozialversicherungsanstalt der Bauern informiert über den sinnvollen Einsatz von partikelfiltrierenden Feinstaubmasken mit der Schutzstufe P2 oder P3 mit CE-Kennzeichen. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass grundlegende Mindestanforderungen bezüglich Gesundheit und Sicherheit eingehalten werden. Bei Vliesmasken erhöht sich mit zunehmender Verunreinigung bei häufiger Verwendung der Atemwiderstand. Bei sehr hohen Staubkonzentrationen müssen sie schon nach einigen Stunden ausgewechselt werden. Achten Sie beim Kauf auch auf das Vorhandensein eines Aus-atemventils, da dies den Tragekomfort erhöht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die richtige Lagerung der Staubschutzmasken. Sie müssen staub- und luftdicht in einer sauberen Box gelagert werden.

Atemschutzmaßnahmen sollten so frühzeitig wie möglich ergriffen werden. Bereits die gesunde Bauernfamilie soll sich vor den gefährlichen und krankmachenden Stäuben richtig schützen. Liegt die Verordnung eines Facharztes vor, werden die Kosten für die Staubschutzmasken von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern übernommen.

Weitere Auskünfte über den kostenfreien Bezug von Staubschutzmasken erhalten Sie bei den Landesstellen der SVB.

20.11.2008