EU-Kommission plant schlankeres Traktorrecht

Landtechnik – Sicherheit soll erhöht und Verwaltung verringert werden.
Für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge könnte es zukünftig ein schlankes, EU-weites, einheitliches Regelwerk geben. Die Kommission will nämlich laut Agra-Europe insgesamt 50 Richtlinien sowie deren nationale Durchführungsbestimmungen durch fünf Verordnungen ersetzen. Durch diese Verschlankung des EU-Rechts sollen die Sicherheit landwirtschaftlicher Fahrzeuge verbessert, Vereinfachungen für die Produzenten geschaffen, die Verwaltungskosten verringert und der Zersplitterung des Binnenmarktes innerhalb der EU vorgebeugt werden.

Vereinfachungen verspreche sich die Kommission etwa im Typengenehmigungsrecht: Hier würden laut vorliegender Pläne, die durch die entsprechenden EU-Gremien noch angenommen werden müssen, die bestehenden zahlreichen  Basis- und Änderungsrichtlinien durch eine einzige EU-Verordnung ersetzt werden. Zu dieser Grundverordnung sollen drei sogenannte "delegierte Rechtsakte" mit technischen Einzelheiten und Prüfverfahren sowie ein Durchführungsrechtsakt für administrative Aspekte hinzukommen. Was die Sicherheit betrifft, sehe der Vorschlag unter anderem für schnelle Zugmaschinen (Klasse T5) und ihre Anhänger (für Geschwindigkeiten von mehr als 40 km/h ausgelegt) vor, dass sie verpflichtend über ABS verfügen. Insgesamt sollen das Abbremsvermögen der Schlepper erhöht und die Kompatibilität zwischen Zugmaschine und Anhängern verbessert werden.

29.07.2010