Größer
Mehrfachantrag Flächen 2010:Im Zuge der Antragstellung des "Mehrfachantrags Flächen 2010" wird die verpflichtende Digitalisierung abgeschlossen, berichtete Griesmayr. Demnach ist diese Flächengrundlage, außer in begründeten und belegten Ausnahmefällen, verpflichtend für die Antragstellung zu verwenden. Als zusätzlicher Teil der Stammdaten ist die Sozialversicherungs- bzw. Vereinsregister- oder Firmenbuchnummer verpflichtend anzugeben.
Unterlagen wie für "Anbau- und Lieferverträge Energieplanzen, Gefährdete Tierrassen, Beleg Hartweizensaatgutbezug" fallen im Zusammenhang mit der Maßnahmenentkoppelung und dem Auslaufen von Öpul 2000 weg.
Die Alm-/Gemeinschaftsweideauftriebsliste wurde für 2010 neu gestaltet. Neu ist, dass die Angabe der Rinder auf der Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste entfällt, da die Rinderdaten aus der "Alm/Weidemeldung Rinder" entnommen werden. Die Alm- bzw. Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste muss aber wie bisher angegeben werden, da auf der Auftriebsliste (auch bei einer reinen Rinderalm) die allgemeinen Angaben zur Alm, z. B. die Erschließungsstufe (1, 2, 3) angegeben werden müssen. Bei der Behirtung ist dort anzugeben, welche Tierkategorien (auch Rinderkategorien) behirtet werden.
Einheitliche Betriebsprämie:
Die Beantragung der Einheitlichen Betriebsprämie erfolgt, wie in den Vorjahren, im Rahmen des Mehrfachantrags Flächen. Zusätzlich zu den bereits im Jahr 2005 entkoppelten Maßnahmen werden die Schlachtprämien für Großrinder und Kälber sowie die Prämien für Hopfen, Hartweizen und Eiweißpflanzen ab dem Antragsjahr 2010 in die Einheitliche Betriebsprämie einbezogen. Für die Berechnung der für 2010 zu entkoppelnden Maßnahmen wird der Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2008 herangezogen. Dazu wurde das Merkblatt "Einheitliche Betriebsprämie" neu aufgelegt. Dieses informiert über die ab 2010 geltenden Beihilfevoraussetzungen.
Cross Compliance:
Ab dem Jahr 2010 unterliegen auch Betriebsinhaber im Weinsektor mit den Maßnahmen "Rodung von Rebflächen" oder "Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen" den Cross Compliance-Verpflichtungen.
Zu den bereits bestehenden Bestimmungen im Rahmen des "Guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands" ist ein neuer Standard einzuhalten. Dieser Standard betrifft den Gewässerschutz und die Wasserbewirtschaft, konkret wird ein spezieller Nachweis für die Bewilligung von Bewässerungsanlagen von der AMA geprüft.
Im Rahmen der Tierkennzeichnung ergeben sich bei der Führung des Bestandsregisters für Schafe, Ziegen und Schweine bzw. des Bestandsverzeichnisses für Rinder Anpassungen. Führt ein Tierhalter mehr als einen Betrieb innerhalb derselben Gemeinde, so kann er einen davon als Hauptbetrieb in Bezug auf die Haltung festlegen und ein gemeinsames Bestandsregister/-verzeichnis führen. Bei diesen Betrieben ist bei Verbringungen innerhalb seiner Betriebe weder eine Meldung an die Datenbank noch ein Begleitdokument bei Schafen und Ziegen notwendig.
Für Betriebsstätten außerhalb einer Gemeindegrenze gilt die Verpflichtung, getrennte Bestandsregister/-verzeichnisse zu führen. In diesem Fall ist auch an die Datenbank zu melden bzw. für Schafe und Ziegen ein Begleitdokument auszustellen.
Milchprämie:
Die Milchprämie aus dem für Österreich mit insgesamt 6,05 Mio. Euro dotierten EU-Milchfonds wird im Juni an die Milcherzeuger ausbezahlt. Zugeteilt werden die Mittel nach der betrieblichen Milchquote zum Stichtag 31. März 2010. Bezahlt werden 0,22 Cent je kg Quote, mindestens jedoch 50 Euro.
Milchkuhprämie:
Die mit 2010 eingeführte Milchkuhprämie von insgesamt rund 26 Mio. Euro wird im Februar 2011 gemeinsam mit den Rinderprämien ausbezahlt. Sie wird Betriebsinhabern, die am 31. März 2010 über eine einzelbetriebliche Milchquote (A- und/oder D-Quote) verfügen, für die vorhandene Anzahl an prämienfähigen Milchkühen gewährt. Prämienfähige Tiere sind Kühe, die bei einem gemischten Betrieb nicht bereits im Rahmen der Mutterkuhprämie bzw. Mutterkuhprämie für Kalbinnen beantragt werden (Verbot der Doppelförderung) und die bis zur Beantragung mindestens einmal abgekalbt haben. Beantragte Milchkühe müssen mindestens sechs Monate ab dem Tag nach der Antragstellung am Betrieb gehalten werden.
Pro Betrieb können höchstens 30 Milchkühe eine Prämie erhalten. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt in drei Prämienstufen:
Die ersten zehn Kühe erhalten 100 Prozent der Prämie (nach Berechnungen, die nicht von der AMA stammen, voraussichtlich rund 60 Euro), vom elften bis zum 20. Tier werden 65 Prozent der Prämie und vom 21. bis zum 30. Tier 48 Prozent der Prämie pro Tier ausbezahlt.
Die exakte Prämienhöhe kann laut AMA derzeit noch nicht berechnet werden. Sie wird im heurigen Oktober feststehen. Sie richtet sich nämlich nach der Gesamtzahl der Milchkühe, die aber erst sechs Monate nach dem letzten von drei Stichtagen (10. April 2010) feststehen wird.







