Novelle zum Weingesetz steigert Erkennbarkeit

Eine Novelle zum Weinbaugesetz sieht verbesserte Herkunftsbezeichnungen und Qualitätsangaben vor.

In der Novelle zum Weingesetz sind klare Angaben zu den Rieden als kleinstmögliche Herkunftsangaben für Weine festgehalten. ©agrarfoto.com
In der Novelle zum Weingesetz sind klare Angaben zu den Rieden als kleinstmögliche Herkunftsangaben für Weine festgehalten. ©agrarfoto.com
Genauere Angaben auf den Etiketten der Weinflaschen steigern auch die Erkennbarkeit”, zeigt sich Weinbau-Präsident Johannes Schmuckenschlager überzeugt. Er beurteilte deshalb die kürzlich von der Regierung vorgelegte Novelle zum Weingesetz positiv. “Die verbesserte Erkennbarkeit bringt uns Winzern auch bessere Vermarktungsmöglichkeiten gegenüber den Konsumenten”, so der Weinbau-Präsident.

Schärfere Bestimmungen bei der Kennzeichnung

Weinbau-Präsident Johannes Schmuckenschlager ist zufrieden mit der Novelle. ©volek
Weinbau-Präsident Johannes Schmuckenschlager ist zufrieden mit der Novelle. ©volek
In der Novelle wird eine noch genauere Abgrenzung der Herkunftsbezeichnungen am Etikett festgelegt. So gibt es klare Definitionen der Rieden als kleinstmögliche Herkunftsangabe. Im Gesetzestext soll es künftig heißen: “Der Angabe einer Riedenbezeichnung ist das Wort ,Ried‘ voranzustellen. Die Angabe einer Katastralgemeinde (eines Gemeindeteils) ist nicht zulässig, wenn der Name der Katastralgemeinde (des Gemeindeteils) als Riedenbezeichnung verwendet wird. Schmuckenschlager betont: “Mit der Nachschärfung bei den Herkunftsebenen wird der Wichtigkeit der Regionalität des Weins Rechnung getragen. Dadurch wird ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung gesetzt, weil die Kenntnis über die genaue Herkunft die Vielfalt der heimischen Weinkultur ausmacht.”
Der nunmehrige Entwurf zur Novellierung des Weingesetzes bringe auch in anderen Bereichen fortschrittliche Ergebnisse, so der Weinbau-Präsident. Weitere Änderungen des Weingesetzes betreffen die Integration des Ausbruchweins in die Kategorie “Trockenbeerenauslese” und die Schaffung eines Vorbehalts der Bezeichnung “Ausbruch” für Prädikatsweine aus Rust, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Neu ist auch die Erhöhung des Hektarhöchstertrags von 9000 kg auf 10.000 kg nach Umstellung des Rebflächenverzeichnisses auf die Anforderungen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (Invekos). Die Novelle stellt zudem klar, dass das Rebflächenverzeichnis in Zukunft nicht von der Bundeskellereiinspektion, sondern von den für die Katasterführung zuständigen Landesstellen geführt wird. “Das neue Gesetz bringt insgesamt viele Verbesserungen und ist ein wichtiger Schritt vorwärts”, erklärt Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.
Erfreulich ist laut Schmuckenschlager auch, dass der Gesetzesentwurf in verschiedener Hinsicht zu mehr Rechtssicherheit in der Weinbranche beitragen wird. Zum einen enthalte er wichtige Bestimmungen zur nationalen Umsetzung des neuen EU-Genehmigungssystems für Rebpflanzungen. Zum anderen erlaube eine Verordnungsermächtigung die Festlegung von konkreten Bedingungen für Sekt und Qualitätssekt. Durch die Möglichkeit, nicht klassifizierbare Uhudler-Rebsorten künftig als Obstweine zu vermarkten, wurde außerdem der Fortbestand des Uhudlers gesichert, welcher lange Zeit aus EU-rechtlicher Sicht umstritten war.
Die Novelle zum Weingesetz wird voraussichtlich Ende Mai im Plenum des Nationalrats behandelt.

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