ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten 2018

Unverbindliche Berechnungsgrundlage für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz in der Nachbarschaftshilfe

Die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten für das Jahr 2018 mit aktualisierten Werten sind bereits erhältlich.

  • 52 Seiten, über 1500 Maschinen und Geräte
  • Aktualisierte Pauschalrichtwerte für flächenbezogene Arbeitsgänge
  • Berechnungsgrundlagen
  • Steuerhinweise, Anwendungsbereich
  • Beispielrechnung
  • Kraftstoffverbrauch in der Land- und Forstwirtschaft
  • Pflanzenöl als Ersatz für Dieselkraftstoff
  • Bestellmöglichkeit und Preis:
    A) Kostenpflichtig: Die ÖKL-Richtwerte 2018 sind als Heft oder als Excel-Tabelle erhältlich.
    Preis: 15 Euro
    Bestellungen unter 01/505 18 91 oder office@oekl.at oder mittels Webshop auf www.oekl.at
    B) Kostenlos: Die ÖKL-Richtwerte 2018 sind auch kostenlos unter http://oekl.at/oekl-richtwerte/ einsehbar!

Es handelt sich um eine unverbindliche Berechnungsgrundlage für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz von Maschinen in der Nachbarschaftshilfe. Sie sind in Euro pro Stunde und ohne Mehrwertsteuer für über 1500 Maschinen und Geräte angegeben.

In den ÖKL-Richtwerten sind außerdem auch unverbindliche Pauschalrichtwerte für die wichtigsten flächenbezogenen Arbeitsgänge angegeben! Damit ist eine Abrechnung in Leistungseinheiten (ha, Tonne etc.) möglich.

Die ÖKL-Richtwerte sind unverbindliche Durchschnittswerte

Die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit (bäuerliche Nachbarschaftshilfe) spielt in der österreichischen Landwirtschaft eine wichtige Rolle. Sie trägt wesentlich dazu bei, die Betriebskosten zu senken, vor allem durch eine Reduktion des in Maschinen gebundenen Kapitals.

Bei den ÖKL-Richtwerten für die Maschinenselbstkosten handelt es sich um Durchschnittssätze. Einkünfte aus Nebentätigkeiten, wie Dienstleistungen und Gerätevermietungen im Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe, sind bei der Gewinnermittlung im Rahmen der Voll- und Teilpauschalierung laut ÖKL abgegolten, wenn

+   diese Leistungen von Landwirt zu Landwirt,

+   mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln der Urproduktion, die im eigenen Betrieb verwendet werden,

+   in einem örtlichen Nahbereich (§ 2 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994) erbracht werden,

+   der Verrechnungswert nicht höher liegt als die Selbstkosten für Maschinen nach den ÖKL-Richtwerten und

+   eine wirtschaftliche Unterordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb vorliegt.

Die ÖKL-Richtwerte sind unverbindliche Durchschnittswerte. Bei Erbringung von Leistungen durch einen Landwirt an einen Nichtlandwirt (eigener oder fremder Gewerbebetrieb) sind die ÖKL-Richtwerte nicht relevant.

 

 

 

 

- Bildquellen -

  • Bildschirmfoto 2018 01 18 Um 09.42: ZVG
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