ÖPUL 2015: Maßnahmenübernahme 2019 kann beantragt werden

Ein Antrag auf Maßnahmenübernahme ist ausschließlich bei Übernahme von Flächen eines ÖPUL 2015-Betriebes mit darauf liegenden ÖPUL 2015-Verpflichtungen erforderlich, sofern der Übernehmer bisher nicht selbst an der betroffenen Maßnahme teilgenommen hat. Foto: agrarfoto.com

Förderungswerber, die einzelne oder mehrere ÖPUL 2015-Maßnahmen von anderen ÖPUL 2015-Betrieben übernehmen wollen, können ab sofort eine Maßnahmenübernahme für das Antragsjahr 2019 stellen. Damit können Maßnahmen vom Vorgängerbetrieb, die bisher nicht am eigenen Hof beantragt waren, für die Restlaufzeit übernommen werden. Bei diesem Schritt sind jedoch einige wichtige Voraussetzungen zu beachten, merkt die AMA an.

Allgemeine Voraussetzungen

Ein Antrag auf Maßnahmenübernahme ist ausschließlich bei Übernahme von Flächen eines ÖPUL 2015-Betriebes mit darauf liegenden ÖPUL 2015-Verpflichtungen erforderlich, sofern der Übernehmer bisher nicht selbst an der betroffenen Maßnahme teilgenommen hat (z. B. bei Betriebsneugründungen, aber auch bei einem Wechsel von Haupt- und Teilbetriebsnummer). Allerdings ist die maximal zulässige Verpflichtungsausweitung zu beachten. Bei einer Ausweitung der übernommenen Fläche um mehr als 50 % der ursprünglichen Maßnahmenfläche kann der Antrag auf Maßnahmenübernahme gemäß Sonderrichtlinie ÖPUL 2015 nicht positiv erledigt werden.

Hinweise zur Beantragung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.eama.at. Mittels Nachreichen des Herbstantrages 2018 oder Einreichung einer Korrektur zum bereits gestellten Herbstantrag 2018 müssen die übernommenen Maßnahmen bis spätestens 11. Juni 2019 (bei der Maßnahme “Alpung und Behirtung” bis spätestens 15. Juli 2019) hinzugefügt werden. Weiters ist zusätzlich verpflichtend das Formular “ÖPUL 2015 Maßnahmenübernahme 2019” zum Herbstantrag 2018 hochzuladen. Die genaue Vorgehensweise ist dem aktuellen Benutzerhandbuch zur Onlineerfassung zu entnehmen. Bei Fristversäumnis ist eine Maßnahmenübernahme nicht möglich und führt zur Nichtauszahlung der Prämien für die übernommenen Maßnahmen. Eventuell erforderliche ÖPUL-Codes sind in der Feldstücksliste zum Mehrfachantrag-Flächen 2019 anzugeben.

Nähere Informationen sowie das vollständig auszufüllende und hochzuladende Antragsformular finden Landwirte im Internet unter www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter. AIZ

- Bildquellen -

  • OEPUL: agrarfoto.com
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