Online-Herbstantrag 2017 – Abgabetermin am 15. Dezember

Die fristgerechte Einreichung endet am 15. Dezember 2017. Maßnahmenbeantragungen sind nur mehr begrenzt zulässig.

Die Antragstellung für den Öpul-Herbstantrag 2017 ist noch bis Freitag, den 15. Dezember 2017, möglich. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau” mussten den Herbstantrag bereits bis spätestens 16. Oktober 2017 online einreichen.

In die einjährigen Maßnahmen “Tierschutz – Weide”, “Tierschutz – Stallhaltung”, “Natura 2000 – Landwirtschaft” und “Wasserrahmenrichtlinie – Landwirtschaft” kann neu eingestiegen werden. Ein Umstieg in bestimmte höherwertige Öpul-Maßnahmen (z.B. von “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung” in “Biologische Wirtschaftsweise”) ist ebenso noch möglich (letztmalig mit Herbstantrag 2018 für das Antragsjahr 2019).

Nachfrist ist nicht vorgesehen

Zum spätesten Einreichtermin gibt es keine Nachfrist. Um die geplante Öpul-Prämie für das Antragsjahr 2018 zu erhalten, darf der Termin 15. Dezember 2017 nicht versäumt werden. Ein Umstieg in eine höherwertige Maßnahme kann nur bis spätestens 31. Dezember 2017 storniert werden, da danach die neue Verpflichtung bereits zu laufen beginnt.

Für zahlreiche mehrjährige Maßnahmen des Öpul 2015 besteht mit dem Herbstantrag 2017 keine Möglichkeit mehr, neu einzusteigen. Bei Beantragung von Öpul-Maßnahmen im Herbstantrag 2017 wird daher auch mit einem Hinweis generell darüber informiert, dass ab dem Herbstantrag 2017 nur mehr die Möglichkeit besteht, in höherwertige Maßnahmen umzusteigen oder mittels Antrag auf Maßnahmenübernahme bestehende mehrjährige Verpflichtungen von einem anderen Betrieb zu übernehmen. Die Beantragung von Maßnahmen ist nur dann erforderlich, wenn an diesen noch nicht gültig teilgenommen wird. Wurden die gewünschten Maßnahmen bereits in einem vorhergehenden Herbstantrag beantragt und ist dafür eine laufende Verpflichtung zu Stande gekommen, so ist keine neuerliche Antragstellung nötig.

Die Abgabe des Herbstantrages – inklusive aller Beilagen – ist ausschließlich online möglich. Die Erfassung der Daten erfolgt entweder durch die Antragstellerin/den Antragsteller selbst mit Betriebsnummer und PIN-Code bzw. Handy-Signatur unter www.eama.at oder durch Inanspruchnahme eines Dienstleisters, z.B. der Bezirksbauernkammer.

Ein Leitfaden zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online zur Verfügung. Falls bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 01/33 151 700 und der E-Mailadresse flaechen.eama@ama.gv.at gerne zur Verfügung.

 

- Bildquellen -

  • Herbstantrag ID76813: Agrarfoto.com
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