Preisabsicherungen über Optionen: Die “Feuerversicherung” fürs Getreide

Eine Option ermöglicht die Absicherung gegen ungünstige Preisentwicklungen mit im Voraus bekannten Kosten und Schadensleistungen ? ähnlich einer Versicherung. ©agrarfoto
Eine Option ermöglicht die Absicherung gegen ungünstige Preisentwicklungen mit im Voraus bekannten Kosten und Schadensleistungen ? ähnlich einer Versicherung. ©agrarfoto
In der vergangenen Ausgabe wurde der Terminkontrakt-Handel erläutert. Durch den Verkauf von Termin­kontrakten können bereits längerfristig im Voraus günstige Preisniveaus für den Getreide- oder Ölsaatenverkauf fixiert werden. Es entstehen weder mengenseitige noch qualitative Lieferverpflichtungen. Neben dem Handel mit Terminkontrakten ist auch der Handel mit Optionen auf Terminkontrakte möglich. Diese sind vergleichbar mit Versicherungen und bieten unter anderem die Chance, Mindestpreise für Produzenten zu fixieren.

So funktionieren Optionen auf Terminkontrakte

Jeder Betriebsführer weiß, welche Vermarktungserlöse zum Lukrieren positiver Deckungsbeiträge benötigt werden – betriebsindividuell können diese verschieden sein. Mithilfe von Optionen auf Terminkontrakte können solche Preisniveaus an der Warenterminbörse abgesichert werden. Optionen funktionieren ähnlich wie Versicherungen gegen Schadensereignisse. Zu Beginn des Versicherungszeitraums wird einmalig eine Prämie einbezahlt. Entwickelt sich die Terminmarkt in die vorher definierte, unvorteilhafte Richtung, dann wird ein Schadens-ersatz geleistet. Produzenten können PUT-Optionen nutzen, um gegen fallen­de Preise geschützt zu sein, Verbraucher (z.B.: Veredler, industrielle Verar­beiter) hingegen verwenden CALL-Optionen, um sich gegen steigende Preise abzusichern. Optionen können ähnlich wie Terminkontrakte langfristig in die Zukunft abgeschlossen werden. Dabei gilt: Je länger gesichert wer­den soll, desto teurer sind die Prämien. Zusätzlich bestimmt die Stärke der Preisschwankungen die Optionsprämien. Bleiben die Preise stabil, oder gehen in die erhoffte Richtung, bleiben keine Verpflichtungen, einzig die Optionsprämie ist abzuschreiben. Beim physischen Handel können jedoch bessere Preise erzielt werden. Geben die Terminnotierun-gen wie befürchtet nach (bei PUT-Optionen) bzw. legen zu (bei CALL-Optionen), werden die Verluste Eins zu Eins kompensiert.

Weizenabsicherung über Optionen – ein Beispiel

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Wie bei Terminkontrakten können mit dem Kauf von Optionen in 50-Ton­nen-Schritten bestimmte Preisniveaus abgesichert werden. Die Frühjahrstrockenheit hat den Weizenkursen im Juli 2015 einen kurzzeitigen Höhenflug be­schert. Während den Erntearbeiten wur­de immer fraglicher, ob es tatsächlich zu den überall erwarteten Mengenein­bußen kommen würde. Die Terminmärkte hatten eine Rally auf über 200 Euro/Tonne (Termin Dez. 2015) hingelegt. Würde dieses Niveau anhal­ten, oder man doch im Herbst wegen schwächeren Erträgen in Russland und der Ukraine noch höhere Kurse sehen? Vorsichtig optimistische Landwirte konnten mit Hilfe von PUT-Optionen das jeweilige Kursniveau absichern. Beim Terminmarkt-Kursniveau von 200 Euro/Tonne kostete die Absicherung gegen fallende Preise mit Laufzeit bis Dezember 2015 etwa neun Euro/Tonne Prämie. Dass die Terminnotierungen im Spätsommer deutlich nachgegeben haben, ist bekannt. Ident wie bei Terminkontrakten konnte eine sol­che Optionsabsicherung dann an einem beliebigen Tag vor dem Laufzeitende aufgelöst werden. Ist die PUT-Option ins Geld gegangen (der Terminkontrakt­kurs lag bei der Auflösung unterhalb des abgesicherten Niveaus), wurde die Option gewinnbringend ausgeübt. Hätte man die Weizen 200 PUT-Option Ende August bei einem Kursniveau von 170 Euro/Tonne verkauft, wären mindestens 30 Euro/Tonne Erlös (=200-170) generiert worden. Abzüglich der Anfangs bezahlten Prämie von neun Euro/Tonne blieb ein Gesamtabsicherungsgewinn von 21 Euro/Tonne, der schwächere Erlöse am Kassamarkt gestützt hätte. Hätten die Terminmarktnotierungen auf über 200 Euro/Tonne zuge-legt, wäre die Weizen 200 PUT-Option wertlos verfallen. Wie bei einer Feuerversicherung hätte nur die Prämie abgeschrieben werden müssen, da das Schadereignis ausgeblieben wäre. Die Kassamarktpreise passen sich üblicherweise mit den Terminmarktpreisen nach oben und unten an. Sie wären daher wahrscheinlich ebenfalls angestiegen. Der Landwirt hätte also für seinen Weizen vor Ort mehr erlöst, als zum Zeitpunkt der Absicherung, war aber zwischenzeitlich gegen negative Preisentwicklungen geschützt.

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