Waldbrandverordnung nun auch im Pinzgau in Kraft

Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See hat die Waldbrandverordnung in Kraft gesetzt. Damit wird jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich untersagt. Foto: agrarfoto.com

In Salzburg erhöhen die bis Mitte August prognostizierten überdurchschnittlich hohen Temperaturen gepaart mit geringen Niederschlägen das Risiko von Waldbränden, zumal die Böden in den südlichsten Bezirken ohnehin zu trocken sind. Daher hat nun die Bezirkshauptmannschaft (BH) Zell am See die Waldbrandverordnung in Kraft gesetzt. Damit wird jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich untersagt. In der Vorwoche hatte die BH Tamsweg diesen Schritt gesetzt. Im Tennengau, Pongau und Flachgau, wo es in den vergangenen Tagen unterschiedlich stark geregnet hat, werde die Entwicklung genau beobachtet, heißt es. Übertretungen des Erlasses, der im Forstgesetz geregelt ist, werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet. AIZ

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