Wie man mit den Landmaschinen und mit der Polizei gut fährt

Mit 271 Besuchern - darunter über 20 Polizisten - war die Veranstaltung Anfang Dezember im Schloss Weinzierl der HBLFA Francisco Josephinum in Wieselburg (NÖ) voll ausgebucht.

Auch unter Zeitdruck ist darauf zu achten, dass Transportgüter gesichert und Anhänger nicht überladen werden. ©Aschenbrenner/ÖKL
Auch unter Zeitdruck ist darauf zu achten, dass Transportgüter gesichert und Anhänger nicht überladen werden. ©Aschenbrenner/ÖKL
Nach der Begrüßung durch Heinrich Prankl, dem Leiter für Forschung und Innovation an der HBLFA Francisco Josephinum/BLT Wieselburg, umriss Johannes Hütter, Landesschulinspektor in der Steiermark, in seinem Einleitungsreferat die Thematik des Kolloquiums, gespickt mit rechtlichen und psychologischen Aspekten. Psychologie spielt beispielsweise bei der unterschiedlichen Wahrnehmung von Fahrern und Fußgängern eine Rolle: Für die Frau mit Kinderwagen “rauscht” ein Gespann mit zwei Meter hohen Rädern zu knapp vorbei. Der Fahrer wiederum fährt aus seiner Sicht nur mit 20 km/h und weicht so weit wie möglich aus. Hütter verwies auch auf viele Ausnahmen für die Landwirtschaft, die man nicht überstrapazieren sollte, darf doch ein 16-Jähriger mit 40 Tonnen und relativ hoher Geschwindigkeit unterwegs sein.

Maximale Lasten beachten

Referenten, Moderatoren und Gastgeber des ÖKL-Kolloquiums: Johannes Hütter, Landesschulinspektor, Heinrich Prankl, HBLFA  Francisco Josephinum/BLT Wieselburg, Manuela Schandl, Amt der NÖ Landesregierung, Christoph Wolfesberger, LK NÖ, Michael Deimel, ÖKL, Patrick Majcen, LK Österreich, Wilhelm Schagerl, SVB, Eva-Maria Munduch-Bader, ÖKL, Stefan Dworzak, ÖKL, Franz Handler, HBLFA Francisco Josephinum/BLT Wieselburg, und Herbert Atzlinger, Atzlinger GmbH ©Aschenbrenner/ÖKL
Referenten, Moderatoren und Gastgeber des ÖKL-Kolloquiums: Johannes Hütter, Landesschulinspektor, Heinrich Prankl, HBLFA Francisco Josephinum/BLT Wieselburg, Manuela Schandl, Amt der NÖ Landesregierung, Christoph Wolfesberger, LK NÖ, Michael Deimel, ÖKL, Patrick Majcen, LK Österreich, Wilhelm Schagerl, SVB, Eva-Maria Munduch-Bader, ÖKL, Stefan Dworzak, ÖKL, Franz Handler, HBLFA Francisco Josephinum/BLT Wieselburg, und Herbert Atzlinger, Atzlinger GmbH ©Aschenbrenner/ÖKL
Gemäß Franz Handler, Leiter Verfahrenstechnik/Process Engineering an der HBLFA Francisco Josephinum/BLT Wieselburg, werden Achslasten am Traktor nur allzu bald überschritten; und wenn nicht diese, dann die Tragfähigkeit der Reifen, deren Druck auf dem Acker abgesenkt werden sollte. Hierzu ergänzte Manfred Watzinger, im BMLFUW für Invest-Förderungen zuständig, dass Reifendruckregelanlagen mit 40 Prozent gefördert werden. Sein (unerwarteter) Nachsatz: “Es ist noch genug Geld da!”
Gewicht kann am Traktor effektiver eingesetzt werden, wenn es am längeren Hebel lastet. Nach einer Faustregel steigert eine Tonne Ballast auf dem Acker den Verbrauch um einen Liter pro Stunde. Schon vor dem Kauf sollten Maße/Gewicht der Gerätekombination berücksichtigt und wenn möglich durch den Hersteller bestätigt werden.

Routengenehmigung

Wenn in Niederösterreich jährlich 12.0000 Routengenehmigungen erteilt werden, setzt dies eine kurze Bearbeitungszeit voraus. Sie beträgt nur einen Tag, wie Manuela Schandl vom Amt der NÖ Landesregierung erläuterte. Die Gültigkeit schwankt bundesländerweise zwischen unbefristet und nur einem Jahr (Wien); auch kann sie mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten verknüpft sein; grundsätzlich bezieht sie sich nur auf Bundes- und Landesstraßen.

Führerschein

Auf die teilweise komplexen führerscheinrechtlichen Bestimmungen in der Land- und Forstwirtschaft ging Patrick Majcen von der LK Österreich ein. Der Fahrerqualifizierungsnachweis für die Klasse C ist zum Beispiel im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft nicht notwendig. Majcen hob aus den 13 Vormerkdelikten besonders jene zur Ladungs- und Kindersicherung hervor. Der nationale Führerschein F wird nur in einigen EU-Ländern anerkannt, was für Auslandspraktika ein zu beachtender Faktor ist.

Gefahrgut

Stefan Dirnberger, Geschäftsführer der RUG – Raiffeisen Umweltgesellschaft, zeigte die Grenzen der Handwerkerregelung für Gefahrguttransporte auf. Die strengen Vorschriften von “ADR” (Europäisches Übereinkommen für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) haben große Berechtigung: Waren in den 1970er-Jahren noch alljährlich viele Verunglückte infolge von Gefahrguttransportunfällen zu beklagen, hat sich die Situation seit Einführung der Regelung drastisch verbessert. Für die kommenden zwei Jahre gilt “ADR 2017”: Stoffe, Gemische und Gegenstände, die beim Transport für Menschen und Umwelt gefährlich werden können, unterliegen strengen Auflagen. Sie dürfen entweder gar nicht, nur in bestimmten Mengen oder nur unter bestimmten Auflagen befördert werden.
Während grundsätzlich alle gewerblichen Betriebe inkl. Landwirte davon betroffen sind, gibt es gleichzeitig Ausnahmen, z. B. für Privatpersonen (meist Kleinmengen), Handwerker (für den Tagesbedarf) und auch eine Art “Traktorregelung” für land- und forstwirtschaftliche Kfz plus Anhänger. (Ziffer “10” in der Zeile A4 des Zulassungsscheines). Mehr Detailbestimmungen finden Sie in seinen Referatsfolien, siehe link am Ende des Beitrags.

Ladung gut sichern

Reinhard Allersdorfer, Maschinenring Oberösterreich, frischte die wichtigsten Grundsätze der Ladungssicherung auf und untermauerte diese mit anschaulichen Bildern und Filmen. Denn Ladegut und Geräte zur Ladungssicherung sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Das wichtigste Hilfsmittel, um die Reibung zwischen Stückgut, z. B. Paletten, und glatten Ladeflächen zu erhöhen, sind rutschhemmende Matten. Zurrgurte (um die jeweils ausreichende Anzahl leichter bestimmen zu können, stellte Allersdorfer den Behelf “Zurrkraft Controller” vor) nützen nur, wenn sie an entsprechend stark ausgelegten Zurrpunkten Halt finden – was bei älteren landwirtschaftlichen Hängern oft kaum möglich und beim Neukauf eines Kippers heutzutage anzusprechen ist.

Bremsen

Herbert Atzlinger, Chef der gleichnamigen Firma im oberösterreichischen Niederneukirchen, die für mehr als 50 Landmaschinenhersteller etwa 5000 Varianten von Druckluftbremsen aufbauen kann, legte seinen Referatsschwerpunkt auf mögliche Probleme bei Traktoren mit stufenlosen Getrieben. Denn mittlerweile bieten fast alle Hersteller derartige Getriebe auch in immer leichteren Baureihen.
Durch automatische Abbremsung – Getriebeverzögerung beim Loslassen des Fahrpedals bis zum Stillstand der Antriebsachse – werden völlig neue Fahreigenschaften geschaffen, die schon so manchen Fahrer in kritischen Situationen überfordert haben. Eine schwere, ungebremste Anhängelast schiebt schnell einen Traktor mit rutschender bzw. blockierender Hinterachse unkontrollierbar aus der Spur. Hohe Sachschäden und schwere Verletzungen mit Todesfolge drohen.
Abhilfe schaffte bisher – neben genauem Studium der Betriebsanleitungen und Befolgen der empfohlenen Vorgangsweise – die händisch betätigbare Streckbremse, wodurch Anhänger auch ohne Betätigung der Fußbremse abbremsten. Eine automatische Streckbremse für Stufenlostraktoren ist bis dato nicht eingeführt, aber – auch bei Atzlinger – in Entwicklung.
Die neuen EU-Richtlinien 167/2013 bzw. 2015/68 bringen zwar Verbesserungen, schaffen aber mit dem bestehenden Fahrzeugbestand möglicherweise neue Probleme. Denn manuell betätigte Streckbremsen sind nicht mehr einzelgenehmigungsfähig und der vorgeschriebene Druckanstieg im Verhältnis zur Verzögerung passt nicht mehr, wenn Traktoren und Anhänger, eingestellt nach der neuen Norm, mit alten Anhängern gekoppelt werden. Hier besteht künftig noch Abstimmungsbedarf. Erste automatische Streckbremsen(-nachrüstsätze) kommen im Lauf des Jahres 2017 auf den Markt und werden wahrscheinlich zuerst in neuen Baureihen höherer PS-Klassen angeboten.
Atzlinger appellierte, speziell mit Stufenlostraktoren bis zur offiziellen Verfügbarkeit besonders vorausschauend und aufmerksam zu fahren – jeder (Traktor-) Hersteller empfiehlt in der Betriebsanleitung, wie schwere Anhängelasten bestmöglich zu bremsen sind. Darüber hinaus wären typspezifische Fahrertrainings sinnvoll.
Zum Abschluss des informativen Tages besprach Wilhelm Schagerl, SVA der Bauern, anhand von knapp 90 Fotos gute und schlechte Beispiele der straßenverkehrstauglichen Ausrüstung von Landmaschinen.

Grenzen beachten: Landwirtschaftlicher und gewerblicher Transport

Welche Transporte noch als landwirtschaftlich gelten oder doch gewerbliche Transporte mit Konzessionspflicht darstellen, legte Helmut Scherzer, GF der Vereinigung Lohnunternehmer Österreich, dar. Für Letztere gelten oft schärfere Auflagen, und/oder sie werden (steuer-)rechtlich anders behandelt. Die gewerberechtlichen Ausnahmen für bäuerliche Nachbarschaftshilfe und landwirtschaftliche Fuhrwerksdienste – Details siehe Folien/URL am Ende des Artikels – sind schnell ausgereizt und so mancher Landwirt wurde wegen Übertretung der Ausnahmebestimmungen schon empfindlich bestraft. Dabei werden einzelne Vergehen addiert: So beträgt die Mindeststrafe nach Anzeige wegen unerlaubten Güterverkehrs 1500 Euro, und falls auch noch ein 50 km/h Traktor ohne Kontrollgerät im Einsatz war, wird es noch teurer.

Gebhard Aschenbrenner, GF ÖKL, und Otto Krönigsberger, Landwirt

Tipp: Broschüre “Der Traktor im Straßenverkehr”

Der ÖKL-Klassiker “Der Traktor im Straöenverkehr” ist seit Kurzem in der 16. Auflage mit einigen Aktualisierungen erhältlich. Die Broschüre (64 Seiten, Preis: sechs Euro) kann u. a. telefonisch unter 01/505 18 91 oder per Mail office@oekl.at bestellt werden. Weitere Infos: www.oekl.at

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