Antragstellung ist ab 17. März möglich

Mit dem Versand der Antragsvordrucke hat die Agrarmarkt Aus­tria die Antragssaison 2016 gestartet.

Ab 17. März ist die Antragstellung via www.ema.at freigeschaltet. ©AMA
Ab 17. März ist die Antragstellung via www.ema.at freigeschaltet. ©AMA
Wie bereits im Vorjahr, sind die von der AMA zur Verfügung gestellten Unterlagen (Stammdatenblatt, Beihilfenblatt, Verpflichtungserklärung, Feldstückliste, Tierliste oder Almauftriebsliste) nicht mehr zur Abgabe bestimmt, sondern dienen nur als Hilfestellung.
Als speziellen Service für alle Antragsteller, die am Österreichischen Agrarumweltprogramm Öpul 2015 teilnehmen, hat die AMA die wichtigsten allgemeinen Öpul-Teilnahmebedingungen und zielgerichtet auf den Betrieb abgestimmte Maßnahmenerläuterungsblätter übermittelt.
Die einzelnen individuell auf den Betrieb abgestimmten Maßnahmenerläuterungsblätter beinhalten nicht nur die Vorgaben der rechtsgültigen Sonderrichtlinie Öpul 2015, sondern bieten auch ergänzende wichtige Informationen und Hinweise für die Antragstellung. Unter anderem auch praktische Beispiele, um bestimmte Förderverpflichtungen oder Prämiensätze zu veranschaulichen.

Über www.ema.at oder über die BBK

Die Beantragung des MFA-Flächen 2016 kann durch den Antragsteller selbst mit seiner Betriebsnummer und dem PIN-Code unter www.eama.at erfolgen. Zur Abgabe bedarf es keines Papierausdrucks, dieser dient rein der Information beziehungsweise Dokumentation für den Antragsteller. Der Antrag ist im elektronischen Archiv gespeichert und kann jederzeit aufgerufen beziehungsweise ausgedruckt werden.
Wer die graphische Antragstellung des MFA-Flächen 2016 über www.eama.at nicht selber durchführen möchte beziehungsweise kann, für den besteht die Möglichkeit, die Bezirksbauernkammer als Dienstleister für die elektronische Antragstellung in Anspruch zu nehmen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsangaben ist der Antragsteller mit seiner Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung verantwortlich. Der Antragsteller erhält eine Kopie der Verpflichtungserklärung sowie einen Ausdruck des Antrages.

PIN-Code anfordern

Wer noch keinen Zugang zum Serviceportal der AMA hat oder wer seinen PIN-Code vergessen hat, kann mit dem Button “Jetzt registrieren” auf www.eama.at einen PIN-Code anfordern. Dieser wird automatisch innerhalb von zwei Werktagen per Post zugesandt.
Für die Arbeit mit eAMA wird empfohlen, immer die aktuellste Software zu verwenden. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist darauf zu achten, dass das Betriebssystem laufend aktualisiert wird und eine Antivirensoftware installiert ist. Aktuelle Informationen zu Downloads bzw. notwendigen Einstellungen sind unter “Technische Hilfe” auf eAMA verfügbar.
Die Erfassung des Mehrfachantrags Flächen kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Es wird empfohlen, regelmäßig die Daten zu speichern. Das ist wichtig, denn bei einer längeren Pause wird aus Sicherheitsgründen nach 30 Minuten Inaktivität die Verbindung zu den Betriebsdaten getrennt. Nicht gespeicherte Daten gehen dadurch verloren.
Auch moderne IT-Services brauchen Wartung und Pflege. Um dies für alle User planbar zu machen, werden regelmäßig Wartungsfenster für Softwareupdates oder Austausch von Hardware von der AMA durchgeführt. Geplante Wartungsarbeiten finden jeweils mittwochs von 16 bis 18 Uhr statt.

Antragsfristen beachten

Die Antragsfristen laut Tabelle sind zu beachten. Bei Anträgen, die verspätet einlangen, müssen die Zahlungen gemäß EU-Vorgaben je Arbeitstag Verspätung um ein Prozent gekürzt werden. Anträge bzw. Antragsteile, die zu spät eingehen, dürfen aus demselben Grund für die Auszahlung nicht berücksichtigt werden.
Eine Rückziehung des Antrags oder von Antragsteilen ist auch nach diesen Terminen möglich, solange der Betriebsinhaber noch nicht auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen oder eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt wurde.
Es wird empfohlen, die Antragstellung rechtzeitig (einige Tage vorher) vor dem letztmöglichen Abgabetermin abzuschließen.

Die Antragstellung im Überblick

Nach Aufruf und Regis­trierung auf der Internetseite www.eama.at werden in der “Mehrfachantrag Übersicht” die für den jeweiligen Betrieb relevanten Beilagen angezeigt. Die aufgelisteten Beilagen (z. B. Tierliste, Gefährdete Nutztierrassen, usw…) bilden die Grundlage für die Erstellung des elektronischen Antrags und können vom Antragsteller bearbeitet werden.
n Mit dem Button “Vorjahresdaten holen” können in folgenden Beilagen die Vorjahresdaten in das aktuelle Jahr übernommen werden: MFA-Angaben, Tierliste, Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste.
n Durch Anklicken des Buttons “Antrag prüfen” können bereits erfasste Antragsdaten jederzeit auf ihre Plausibilität überprüft werden. Sind die Daten nicht plausibel, werden automatisch Hinweise, Warnungen oder Fehler als Prüfergebnis angezeigt. Im Falle von angezeigten Fehlern müssen diese richtiggestellt werden.
n Es wird darauf hingewiesen, dass der angezeigte Status (Fehler, Warnung, Hinweis bzw. Kein Fehler) keine Auskunft darüber gibt, ob Förderungsvoraussetzungen eingehalten werden oder nicht.
n Sind weitere Unterlagen dem Antrag beizulegen (z. B. Bilder, eingescannte Dokumente, etc.), können diese direkt über den Button “Hochladen von Dokumenten” zum Antrag hochgeladen werden.
n Nach vollständiger Erfassung und Prüfung aller antragsrelevanten Daten, gelangt der Antragsteller über “Weiter zum Senden” zur Verpflichtungserklärung. Nach Bestätigung der Verpflichtungserklärung werden nochmals alle erfassten Daten je Beilage und vorhandene Warnungen bzw. Hinweise zur Kontrolle zur Verfügung gestellt.
n Nach Überprüfung kann der Antrag rechtsverbindlich abgesendet werden (Button “Endgültig senden”). Nach dem Absenden erhält der Antragsteller eine Bestätigungsmeldung, die das erfolgreiche Absenden mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Zusätzlich wird automatisch eine laufende Nummer vergeben. Alle antragsrelevanten Dokumente werden im elektronischen “eArchiv” gespeichert und sind für den Antragsteller jederzeit abrufbar.

Antragstellung mithilfe der BBK

Wird der Antrag mithilfe der Bezirksbauernkammer elektronisch eingereicht, dann muss der Antragsteller einen Ausdruck der Verpflichtungserklärung unterschreiben. Bevor der Antrag endgültig abgesendet werden kann, muss die unterschriebene Verpflichtungserklärung hochgeladen (Button “Hochladen von Dokumenten” in der Mehrfachantrag Übersicht) und das Feld “Verpflichtungserklärung unterschrieben” angekreuzt sein. Der Antragsteller erhält ebenso die Bestätigungsmeldung (inkl. Datum und Uhrzeit) und die laufende Nummer zur erfolgreichen Antragseinreichung. Alle antragsrelevanten Dokumente stehen im elektronischen Archiv im eAMA zur Verfügung.

Weitere Informationen

Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online zur Verfügung. Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen Mitarbeiter der AMA gerne zur Verfügung, Tel. 01/33 151 DW 700, E-Mail: referenz@ama.gv.at

Antragsfristen beachten

 ©Quelle: Agrarmarkt Austria
©Quelle: Agrarmarkt Austria

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