Dürrehilfe: So kommen Bauern zum vergünstigten Betriebsmittelkredit

Das im August präsentierte Dürre-Hilfspaket geht Stück für Stück in Umsetzung. Nun wurden Details zur Bezuschussung von Betriebsmittelkrediten bekannt. Was man dazu wissen muss.

Banker am Taschenrechner

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Vergangene Woche passierte der größte Brocken der Dürrehilfen, die Beitragsentlastung der Sozialversicherung für zwei Monate des vierten Quartals, den Nationalrat. Angesichts der anhaltend hohen laufenden Kosten hatte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig zusätzlich bis zu 50 Mio. Euro für Liquiditätsmaßnahmen angekündigt um die „trockenheitsbedingten finanziellen Mehrbelastungen“ abzufedern. Konkret hatte man sich auf Zinsenzuschüsse zu Betriebsmittelkrediten und die Stundung von Agrarinvestitionskrediten (AIK) geeinigt.

Nun stehen auch hierzu die Details fest. „Mit den Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite schaffen wir Liquidität, damit die betroffenen Bäuerinnen und Bauern notwendige Futtermittel, Saatgut und andere Betriebsmittel finanzieren können. Wir lassen unsere bäuerlichen Familienbetriebe in dieser katastrophalen Situation nicht im Stich und sichern damit auch die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln“, lässt der Minister dazu wissen.

75.000 Euro bei maximal 3,9 Prozent Zinsen

Die auf Basis einer Sonderrichtlinie ausbezahlten Zinszuschüsse werden für Darlehen gewährt, welche seit 1. Juli 2026 bei einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut abgeschlossen wurden beziehungsweise werden. Wichtig: Im Darlehensvertrag muss der Verwendungszweck für Betriebsmittelankauf (Saatgut, Futtermittel, Dünger, sonstige Betriebsmittel) festgeschrieben sein. Folgende Konditionen sind Voraussetzung:

  • Abschluss mit in Österreich ansässigem Kreditinstitut

  • Ein-, zwei- oder dreijährige Laufzeit

  • Maximaler Bruttozinssatz 3,9 Prozent

  • Darlehenshöhe 5.000 bis 75.000 Euro

  • Rückwirkende Gewährung ab 1. Juli 2026

  • Einreichfrist 31. März 2027

 

Versichert oder nicht?

Die Richtlinie sieht für den Zuschuss zwei unterschiedliche Sätze vor. Betriebe, die über eine Dürreversicherung verfügen, erhalten 2,75 Prozent Zinszuschuss. Wer für 2027 bei der Hagelversicherung noch eine Dürreversicherung abschließt, kann ebenfalls diesen Satz beanspruchen. Unversicherten Betrieben wird ein verringerter Zuschuss von 2,5 Prozent gewährt.

Zu beachten ist außerdem, dass sich die förderfähige Darlehenshöhe an den Angaben im Mehrfachantrag 2025 (MFA) orientiert. Je Hektar Acker- oder Grünland können 750 Euro Kredit eingereicht werden, je Hektar Sonderkultur sind es 4.500 Euro. Tierhaltende Betriebe können wahlweise auch auf die MFA-Tierliste verweisen. Hier sind Kredite bis zu 750 Euro je gehaltener GVE förderfähig. Die finale Deckelung bildet die maximale Kreditobergrenze von 75.000 Euro.

Beispiele

Ackerbau: Ein Betrieb mit 100 Hektar Ackerfläche (laut MFA 2025) kann einen Kredit mit 75.000 Euro einreichen (100 ha x 750 €/ha = 75.000 €). Für einen Betrieb mit 50 Hektar MFA-Fläche darf dieser nur 37.500 Euro betragen (50 ha x 750 €/ha = 37.500 €).

Tierhalter: Ein Schweinemäster hielt 2025 laut MFA-Angaben 500 Mastschweine, bei einer bewirtschafteten Fläche von 35 Hektar. Auf die Nutzfläche gerechnet könnte er nur einen förderfähigen Kredit in Höhe von 26.250 Euro einreichen (35 ha x 750 €/ha = 26.250 €).
Durch die Möglichkeit der GVE-Angabe kann er die Zinszuschüsse für die vollen 75.000 Euro Betriebsmittelkredit abholen (Schweinebestand 150 GVE; 150 GVE x 750 € = 112.500; Obergrenze von 75.000 € greift).

Sonderkultur: Ein Winzer hat im MFA 2025 zwölf Hektar Rebfläche eingereicht. Ihm stehen demnach Zuschüsse für einen Kredit in Höhe von 54.000 Euro offen (12 ha x 4.500 € = 54.000 €).

Einreichfrist 31. März

Betriebe, die das Beihilfe-Angebot in Anspruch nehmen wollen, können ab dieser Woche bis spätestens 31. März 2027 einen Antrag bei ihrer zuständigen Förderabwicklungsstelle im Bundesland einreichen.

AIK und Konsolidierungskredit

Weitere 25 Mio. Euro Gesamtvolumen sieht das Dürrepaket für Stundungen von Agrarinvestitions- und Konsolidierungskrediten vor. „Durch die Möglichkeit zur Verschiebung von Tilgungszahlungen bleibt den Betrieben kurzfristig zusätzliche Liquidität, sodass trockenheitsbedingte finanzielle Belastungen und finanzielle Engpässe abgefedert werden können“, heißt es dazu aus dem Ministerium. Hierfür werden zwei Varianten angeboten, welche sowohl in Kombination als auch einzeln genutzt werden können:

  • Ratenstundung: Ermöglicht zwei zusätzliche außerordentliche Stundungen (über die bereits zwei möglichen Stundungen hinaus)

  • Laufzeitverlängerung: Die genehmigte Laufzeit des Kredites kann um bis zu zwei Raten, also ein Jahr, verlängert werden.

Ländervertreter zufrieden

Die Bauernvertreter in den Ländern zeigten sich in einer ersten Stellungnahme mit dem vorgestellten Modell zufrieden. So teilte etwa Oberösterreichs Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger mit: „Damit können Betriebe dringend benötigte Futtermittel, Saatgut oder Düngemittel ankaufen und ihre Produktion aufrechterhalten. Gerade in schwierigen Zeiten müssen wir unsere Bäuerinnen und Bauern verlässlich unterstützen – denn eine starke Landwirtschaft ist die Grundlage für eine stabile regionale Lebensmittelversorgung und Versorgungssicherheit.“

Die VorgeschichteDas wurde bei der Präsentation des Dürrepakets erklärt.

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