Das Fairness-Büro leitet zum zweiten Mal seit seiner Gründung 2022 einen Beschwerdefall an die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) weiter. Dabei handelt es sich um einen Verdachtsfall aus der Geflügelwirtschaft, bei dem etwa 200 Geflügelmäster betroffen sein könnten. „Es besteht der Verdacht, dass ein marktmächtiger Käufer als Vollanbieter die Geflügelmastbetriebe zum Abschluss neuer Verträge bewegen wollte, wobei die Lieferbedingungen einseitig geändert worden sein könnten“, heißt es aus der Erstanlaufstelle für die Landwirte.
Die dortigen Mitarbeiter, eigentlich stets um ihre Vermittlerrolle bemüht, sahen sich deshalb gezwungen, den Sachverhalt an die BWB zu übermitteln. Dort wird nun geprüft, ob ein formelles Ermittlungsverfahren nach dem Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz eingeleitet wird. Doris Hold, Leiterin des Fairnessbüros, teilt diesbezüglich mit: „Wenn keine Lösung zwischen den Vertragsparteien erreicht wird, kann die Bundeswettbewerbsbehörde eingeschaltet werden. Dazu hat man sich in diesem Fall entschlossen.“
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