Im Juli 2025 hat die Europäische Union – trotz Gegenstimme aus Österreich – Sikawild auf die Liste invasiver Arten gesetzt. Das hat weitreichende Folgen. Für solche Arten sieht das EU-Recht (nach zweijähriger Übergangszeit) ein Verbot für Haltung, Zucht und Handel mit den betroffenen Tieren vor. Endgültig wird dies im August 2027 schlagend.
Halter von Gatterwild schätzen die Sikahirsche wegen ihres ruhigen Temperaments. Größe und Gewicht der Tiere liegen zwischen Dam- und Rotwild. Dadurch sind sie auch für kleinere Gehege unter zwei Hektar geeignet.
Invasive Art?
Seine Ursprünge hat Sikawild in China und Japan. Bereits im 19. Jahrhundert wurden erste Exemplare nach Europa importiert. Hierzulande wurde die erste Sikawild-Population im Jahr 1907 dokumentiert. Heute spielt es überwiegend in der Gatterwildhaltung eine Rolle.
Rechtssicherheit als Ziel
Um landwirtschaftlichen Betrieben mit Sikawild eine Perspektive zu geben, hat Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig am Mittwoch (30.09.) in Brüssel einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung von Sikawild eingebracht. Totschnig dazu: „Für mich war von Beginn an klar, dass wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werden, um die Sikawildhaltung in Österreich auch langfristig zu ermöglichen.“ Es gehe ihm um Rechtssicherheit und den Erhalt „dieses wichtigen Betriebszweigs in Österreich“, erklärte er weiters.
203 Betriebe betroffen
Dem Gesuch bei der EU-Kommission vorangegangen war ein einjähriger Vorbereitungsprozess, der – Ministeriumsangaben zufolge – unmittelbar nach dem EU-Beschluss gemeinsam mit dem Verband der Wildtierhalter und der LK Österreich sowie den ebenfalls für invasive Arten zuständigen Bundesländern gestartet wurde. Nachdem Unterlagen und Nachweise erarbeitet wurden, startete das Agrarressort im Sommer eine Umfrage, um sämtliche betroffenen Betriebe ausfindig zu machen. Insgesamt meldeten sich österreichweit 203 Höfe mit Sikawildbeständen. Für diese Betriebe wurde nun der Antrag zur Geltendmachung einer Ausnahmemöglichkeit an die Europäische Kommission übermittelt. „Rechtzeitig“, wie man am Stubenring in Wien betont.
Ausnahmen sieht die EU-Verordnung zu invasiven Arten dann vor, wenn Gründe eines „zwingenden öffentlichen Interesses“, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art, vorliegen. Diese Vorgabe sehen die Fachleute im Agrarministerium erfüllt. Sikawild schaffe regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze und sei die Existenzgrundlage für die betroffenen Betriebe. Damit sei deren Haltung auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Gastronomie und Tourismus.
Schwarz-blauer Schlagabtausch
Im Österreichischen Bauernbund wird der eingebrachte Antrag des Ministers begrüßt. „Mit dem Antrag ist ein weiterer konkreter Schritt gesetzt, um die Sikawildhaltung in Österreich auch künftig zu ermöglichen. Norbert Totschnig setzt sich gemeinsam mit den Haltern und ihren Interessenvertretungen für eine rechtlich tragfähige Lösung ein“, ist Bauernbund-Präsident Georg Strasser überzeugt. Weniger begeistert zeigt man sich von den Wortmeldungen der Freiheitlichen Partei, die Minister Totschnig in den vergangenen Wochen mehrfach Untätigkeit vorwarf. „Von den Blauen kommt in dieser Frage viel heiße Luft. FPÖ-Agrarsprecher Peter Schmiedlechner produziert inhaltsleere Aussendungen und fordert Schritte, an denen längst gearbeitet wird“, so das Fazit von Bauernbund-Direktorin Corinna Weisl. Mit solch „polemischen Aussendungen“ sei keinem einzigen Betrieb geholfen, erklärt sie.
Entscheidung noch vor dem Jahreswechsel
Nun muss die EU-Kommission den österreichischen Antrag zunächst prüfen. Gemäß Verordnung muss binnen 60 Tagen eine Entscheidung gefällt werden, außer es werden ergänzende Informationen angefordert. Minister Totschnig rechnet entsprechend „aus heutiger Sicht“ mit einer Entscheidung bis Jahresende.
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