Bauernbund: Steuer für agrarische Elementarrisikoversicherungen wird vereinheitlicht

Mit dem am Mittwoch, den 13. Juni, im Ministerrat beschlossenen Jahressteuerpaket des Finanzministeriums wurde mit der Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen ein wichtiger Baustein für die Landwirtschaft beschlossen. “Durch den Zusammenhalt der agrarischen Spitzenvertreter wird eine der zentralen Forderungen des Bauernbundes umgesetzt. Schließlich machen zunehmende Wetterkapriolen in der Landwirtschaft eine verstärkte Eigenvorsorge der Landwirtinnen und Landwirte erforderlich, weshalb wir auch dazu aufrufen, die Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Denn mit der Aufnahme der entsprechenden Umsetzungsregelung in das Jahressteuergesetz 2018 wird die bisher nur für Hagelversicherungen bestehende Begünstigung, wonach die Versicherungssteuer für jedes Jahr 0,2 ‰ der Versicherungssumme beträgt, ausgeweitet. Alle Agrarversicherungen unterliegen ab 1. Jänner 2019 somit ebenso dem günstigeren Satz”, erklärte Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Georg Strasser.

“Die Bundesregierung zeigt großes Verständnis für die Anliegen der Landwirtschaft, weshalb wir Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger für die Sicherstellung der Finanzierung und dem Bundesministerium für Finanzen für die rasche Ausarbeitung der gesetzlichen Regelung danken wollen. Mit dem Beschluss unterstützen wir die bäuerlichen Familienbetriebe dort wo sie Hilfe benötigen. Eine Ausdehnung der bestehenden Regelung auf Versicherungen von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und Nutztieren schafft einen weiteren Anreiz zur Steigerung der Durchversicherung. Damit wird die Leistbarkeit der Elementarrisikoversicherungs-Prämien auch bei steigenden Risiken gewährleistet”, so Bauernbund-Direktor Norbert Totschnig.

Endbesteuerung von Entschädigungen von Leitungsrechten abgeändert

Eine weitere langjährige Forderung des Bauernbundes wurde mit der Änderung in der Endbesteuerung von Entschädigungen für Leitungsrechte wie etwa Stromleitungen realisiert. “Die Abgaben sind damit künftig von den Energieversorgungsunternehmen abzuführen und für die Landwirte fällt kein Aufwand mehr an”, erklärte Strasser.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger betonte zum Beschluss: “Das wird die Eigenvorsorge deutlich erleichtern. Ich bin froh, dass uns dieser Beschluss so rasch gelungen ist. Ziel ist, dass das mit Jahresbeginn 2019 in Kraft treten kann. Dafür haben wir alles getan.”

Auch LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger erklärte: “Das ist gerecht und bietet zusätzliche Anreize zur Eigenvorsorge. Denn jene Betriebe, die aufgrund des höchsten Wetterrisikos ohnehin die höchsten Prämien zahlen müssen, sind nun wenigstens steuerlich entlastet. Daher begrüßen wir diesen Beschluss im Parlament.”

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