Begrünungen gezielt bearbeiten

Was tun mit Begrünungen nach dem Winter? Betriebe, die mit Begrünungsmaßnahmen am Umweltprogramm Öpul teilnehmen, seien hier an die maßgeblichen Fördervoraussetzungen erinnert.

Grubber mit schnell demontierbaren Flügelscharen und Transportlaschen am Rahmen. ©Peszt
Grubber mit schnell demontierbaren Flügelscharen und Transportlaschen am Rahmen. ©Peszt
Die Begrünungen tragen heuer ihren Namen zurecht, denn nach der wenig ausgeprägten Winterwitterung präsentieren sich viele Zwischenfruchtbestände vor dem Frühjahrsanbau 2016 noch recht vital. Zur Erinnerung hier die Umbruchsfristen laut Öpul:
• Begrünungen laut Zwischenfruchtanbau Variante 6 dürfen erst ab 21. März umgebrochen werden.
• Begrünungen gemäß System Immergrün dürfen frühestens 30 Tage vor der Saat der Hauptfrucht umgebrochen werden.
• Begrünungen im Rahmen der Maßnahme Mulch- und Direktsaat dürfen frühestens vier Wochen vor der Saat umgebrochen werden. Ausgenommen von diesen Fristen ist das “Strip-Till-Verfahren”, also die streifenweise Bodenbearbeitung. Dabei bleibt ein wesentlicher Begrünungsaufwuchs bestehen. Es erfolgt keine ganzflächige Bodenbearbeitung. Generell gilt im Öpul, dass Pflanzenschutzmittel erst nach dem Begrünungszeitraum eingesetzt werden dürfen, und zwar nur dann, wenn die Begrünung zuvor “mechanisch” beseitigt wurde (siehe Kasten “Begrünung zuerst mechanisch beseitigen”). Deshalb hier einige Hinweise aus der Praxis zu einem sachgerechten Einsatz der mechanischen Verfahren.

Kein Pflugeinsatz bei Mulch- und Direktsaat

Leichtgrubber mit Stützrädern vorne zur Einhaltung einer gleichmäßig flachen Arbeitstiefe, ohne auf die Tiefenführung durch den Nachläufer angewiesen zu sein. ©Peszt
Leichtgrubber mit Stützrädern vorne zur Einhaltung einer gleichmäßig flachen Arbeitstiefe, ohne auf die Tiefenführung durch den Nachläufer angewiesen zu sein. ©Peszt
Abgesehen von der Direktsaat in den Begrünungsbestand, wird vor der Saat zumeist eine Bodenbearbeitung durchgeführt. Für Teilnehmer an der Öpul-Maßnahme “Mulch und Direktsaat” gelten jedoch folgende Einschränkungen:
• keine wendende Bodenbearbeitung,
• keine Tiefenlockerung, somit bleiben Pflug und Tiefenlockerer in der Maschinenhalle. Allerdings wäre eine wendende Bodenbearbeitung auch pflanzenbaulich nicht sinnvoll. Denn das Einpflügen der Begrünungs-Biomasse in tiefe Bodenschichten würde die Wurzelausbildung der Kulturpflanzen stören. Dies deshalb, weil die Grünmasse im Boden aufgrund von Sauerstoffmangel nicht verrotten kann, sondern nur anaerob verfault und Fäulnisschichten bildet. Weiters mindert ein Pflugeinsatz im Frühjahr insbesondere im Trockengebiet auch die Wasserverfügbarkeit im Boden (Verdunstungsverluste bzw. Verlust des kapillaren Anschlusses an den Unterboden). Das Ziel wird daher eine flache Bodenbearbeitung sein. Ob sie ganzflächig erfolgen muss, hängt ab vom Besatz mit Unkräutern und Ungräsern sowie von den Bekämpfungsmöglichkeiten. Auf relativ sauberen Ackerflächen wird es v. a. auf feuchten Flächen sinnvoll sein, auf eine ganzflächige Bearbeitung zu verzichten, um Verschmierungen zu vermeiden. Integriert wirtschaftende Betriebe können Unkräuter in Kulturen, wie z. B. Mais, mit Herbiziden relativ einfach bekämpfen. Sie können daher eher auf eine ganzflächige Bearbeitung verzichten. In der Praxis ist es daher günstig, wenn ganzflächig arbeitende Flügelschare in geringer Rüstzeit demontierbar sind. Verschiede Hersteller statten ihre Grubber dazu mit Schnellwechselsystemen aus. Vorteilhaft ist es, wenn am Gerät dann auch Halterungen für die demontierten Schare vorhanden sind.

Nachläufereinsatz mit Tiefenbegrenzung

Neben den Scharen muss auch der Einsatz des Nachläufers angepasst werden. Wenn Wurzelunkräuter abgeschnitten oder ev. ein etwas feuchter Boden heraufgearbeitet wird, dann ist es ungünstig, sofort mit einem schweren Nachläufer rückzuverdichten. Deshalb könnte der Nachläufer durch Steckbolzen unter den Tragarmen daran gehindert werden, bis zur Bodenoberfläche abzusinken. Allerdings muss in diesem Fall die Traktorhydraulik die Tiefenführung des Geräts übernehmen. Um eine gleichmäßig flache Arbeitstiefe zu gewähr- leisten, werden allerdings gesonderte Stützräder erforderlich sein (z. B. vorne an den Grubber angeflanscht).

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Umbruch von Begrünungen gemacht? Kontakt zum Autor unter Tel. 02682/702 DW 606.

Willi Peszt, LK Burgenland

Begrünung zuerst mechanisch beseitigen

Laut Öpul-Fördervoraussetzungen dürfen im Begrünungszeitraum keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Nach dem Begrünungszeitraum dürfen integriert wirtschaftende Betriebe registrierte Pflanzenschutzmittel einsetzen, wenn die Begrünung zuvor “mechanisch” beseitig wurde:

  • Nach dem Begrünungszeitraum erfolgt die Einsaat einer Folgekultur mittels Direkt- oder Mulchsaat bzw. Saat im Strip-Till-Verfahren.
  • Bodenbearbeitungsgeräte wie Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge oder Messerwalze werden nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum eingesetzt.
  • Die Begrünung wird nach dem Abfrosten oder nach dem vorgeschriebenen Begrünungszeitraum bodennah gehäckselt, anders zerkleinert oder gemäht.
  • Die abgefrorenen Begrünungspflanzen werden niedergewalzt. Ein frühzeitiges Walzen im Winter kann aber auch als Pflegemaßnahme gesehen werden und muss nicht eine mechanische Beseitigung darstellen.
  • Die Begrünungspflanzen sind vollständig abgefrostet und niedergebrochen.

Weitere Details auf der AMA-Homepage www.ama.at (Pfad: Fachliche Informationen » Öpul » Aktuelle Informationen » 2016 » Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau)

Nur abgetrocknete Böden bearbeiten
Darauf kommt es beim Begrünungsmanagment im Frühjahr an:

  • Öpul-Regelungen beachten!
  • Bei der Bodenbearbeitung die Arbeitswerkzeuge und die Nachläufereinstellung an die Bedingungen anpassen!

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