Endlich Lösung für Holzkraftwerke erzielt

Die Änderung des Ökostromgesetzes soll Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen auf Basis von Biomasse absichern. Wesentlicher Punkt des Abänderungsantrags ist die Befristung der Ökostromförderung auf drei Jahre.

Eine Änderung des Ökostromgesetzes soll zur Sicherung des Fortbestands von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen, die auf Basis von Biomasse arbeiten, beitragen.

Der Nationalrat hat sich am Mittwoch, 30. Jänner, mit einer Zweidrittelmehrheit für eine Weiterführung der heimischen Holzkraftwerke ausgesprochen. Die neue Regelung soll Betreibern von Biomasse-Anlagen ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif in den Jahren 2017 bis 2019 ausgelaufen ist bzw. auslaufen wird. Diese Maßnahme wird den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) überbrücken. Die Kosten werden laut Landwirtschaftsministerium aus heutiger Sicht bei rund 50 Mio. Euro jährlich liegen, je nachdem wie viele Anlagen einen Antrag auf Nachfolgetarif stellen werden und wie sich der Marktpreis entwickelt.

Ökostromkosten für sozial schwache Haushalte gestrichen

Neben dem Erhalt der Biomasse-Anlagen betrifft der Abänderungsantrag auch sozial schwache Haushalte, die von Energiearmut betroffen sind. Diese sollen von der Finanzierung des Ökostroms erstmals ausgenommen werden. „Jeder sozial schwache Haushalt erspart sich hier 20 Euro im Jahr. Eine wichtige Maßnahme gegen die Energiearmut und viel Geld für jene, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Köstinger.

Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes, betonte: „Mit dem Beschluss einer Übergangslösung für Holzkraftwerke ist Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und der Bundesregierung ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung 100 Prozent (%) erneuerbare Stromproduktion und grüne Fernwärme gelungen. Ohne Holzkraftwerke würden etwa 20 % der Ökostromproduktion und mehr als 40 % der erneuerbaren Fernwärme ausfallen, was eine Erhöhung der Treibhausgasemissionen Österreichs um etwa drei Millionen Tonnen zur Folge hätte.“

Die Weiterentwicklung und laufende Modernisierung des Anlagenparks benötige stabile Rahmenbedingungen sowie ausreichende Tarifhöhen und realisierbare Effizienzkriterien, so Titschenbacher. Wie viele Anlagen bis zum Inkrafttreten des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes erhalten werden können, hänge nun maßgeblich von der Ausgestaltung der notwendigen Verordnungen ab. Fest stünde aber, dass bei einem Wegfall einer relevanten Anzahl von Anlagen das Verfehlen der österreichischen Energie- und Klimaziele drohe, erklärte Titschenbacher.

Die notwendige Zweidrittelmehrheit für den von ÖVP und FPÖ eingebrachten Antrag wurde durch die Neos und freie Abgeordnete erreicht.

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  • Biomasse Heizwerk 6 ID27990(1): Agrarfoto.com
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