EU fördert gesunde Ernährungsgewohnheiten bei Schülern mit 250 Mio. Euro

145 Mio. Euro werden für den Bereich Obst und Gemüse sowie 105 Mio. Euro für Milcherzeugnisse bereitgestellt. Foto: agrarfoto.com/Mag. Andrea Jungwirth

Die EU-Kommission hat die nationalen Mittelzuweisungen für die Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten bei Schülerinnen und Schülern festgelegt. 145 Mio. Euro werden für den Bereich Obst und Gemüse sowie 105 Mio. Euro für Milcherzeugnisse bereitgestellt. In Österreich belaufen sich diese EU-Fördermittel in Summe auf rund vier Mio. Euro. Das Verteilungsprogramm geht mit pädagogischen Maßnahmen einher, die Kinder über landwirtschaftliche Themen informieren und einer gesunden Ernährung förderlich sind. Im Schuljahr 2017/2018 erreichte dieses Programm EU-weit mehr als 20 Mio. Kinder.

“Dank des EU-Schulprogramms können unsere Kinder in den Genuss nahrhafter, sicherer und hochwertiger Lebensmittel kommen, die unsere europäischen Landwirte produzieren, und zugleich lernen, wo diese Produkte herkommen”, erläuterte Agrarkommissar Phil Hogan.

Die Kommission veröffentlichte auch einen Bewertungsbericht, aus dem hervorgeht, dass im Schuljahr 2017/2018 rund 159.000 Schulen an dem EU-Programm teilgenommen haben. In diesem Zeitraum wurden mehr als 255.500 t frisches Obst und Gemüse sowie 178 Mio. l Milch, die aus EU-Haushaltsmitteln in Höhe von mehr als 182 Mio. Euro finanziert wurden, an Kinder in den Mitgliedstaaten verteilt.

Länder, die am EU-Schulprogramm teilnehmen möchten, müssen bis Ende Jänner bei der Kommission einen Beihilfeantrag stellen. Die vorläufige Mittelzuweisung aus dem EU-Haushalt an die einzelnen Mitgliedstaaten beruht auf der Zahl der Schulkinder und im Falle von Milcherzeugnissen auf der Inanspruchnahme des vorherigen Programms. Den nationalen Behörden steht es frei, einen Anteil von 20 bis 25% der zugewiesenen Mittel von einem auf den anderen Sektor zu übertragen. Ferner können sie ihre Bereitschaft bekunden, mehr als die beantragten Mittel zu verwenden, wenn andere Mitgliedstaaten ihre Zuweisung nicht voll ausschöpfen. Außerdem können die EU-Länder darüber entscheiden, wie das Programm durchgeführt werden soll und welche landwirtschaftlichen Erzeugnisse die Kinder erhalten werden. Darüber hinaus dürfen die Mitgliedstaaten die EU-Beihilfe mit nationalen Mitteln zur Finanzierung des Programms aufstocken. AIZ

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