EU-Kommission bestätigt: Totalverbot von Glyphosat verstößt gegen EU-Recht

Für Alexander Bernhuber bestätigt das ihm übermittelte Schreiben der EU-Kommission „schwarz auf weiß“, dass dieses von Bauernbundpolitikern und der ÖVP von Beginn an kritisierte SPÖ-FPÖ-„Husch-pfusch“-Gesetz nicht umgesetzt werden darf. Foto: EU Parlament

Das Anfang Juli auf Drängen von SPÖ und FPÖ im österreichischen Parlament durchgeboxte nationale Totalverbot von Glyphosat für landwirtschaftliche Kulturen würde klar gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Das teilte Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, in einer schriftlichen Stellungnahme auf eine Anfrage des EU-Abgeordneten Alexander Bernhuber mit.

Bernhuber, der Mitte Juli für den Bauernbund ins EU-Parlament eingezogen ist, konfrontierte die Europäische Kommission prompt mit dem geplanten Alleingang Österreichs betreffend eines nationalen Verbotes der Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat unter Berufung auf das Vorsorgeprinzip.

Die Beantwortung von Andriukaitis im Namen der Kommission fiel eindeutig und klar aus: „Die Kommission hat die Genehmigung von Glyphosat um fünf Jahre bis 15. Dezember 2022 verlängert, nachdem eine wissenschaftliche Bewertung ergeben hat, dass davon ausgegangen werden kann, dass Glyphosat enthaltende Pflanzenschutzmittel ohne Sicherheitsbedenken angewendet werden können, wenn alle vorgeschriebenen Bedingungen eingehalten werden (…). Die Mitgliedstaaten können im Rahmen der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auch Maßnahmen treffen, um in nichtdiskriminierender Weise der Verwendung von weniger risikoreichen Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten den Vorzug zu geben oder die Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel durch nicht berufliche Verwender zu beschränken, um eine gefährliche Handhabung zu vermeiden (…). Österreich hat bisher keinen Entwurf eines Rechtsakts über ein Verbot des Inverkehrbringens von Glyphosat enthaltenden Pflanzenschutzmitteln notifiziert. Daher liegt ein Verstoß gegen das Unionsrecht vor, wenn eine Maßnahme, die der EU-Kommission hätte mitgeteilt werden müssen, ohne vorherige Notifizierung angenommen wird. Ein generelles Verbot außerhalb dieses Rechtsrahmens würde dem EU-Recht zuwiderlaufen.“

Für Alexander Bernhuber bestätigt das ihm übermittelte Schreiben der EU-Kommission „schwarz auf weiß“, dass dieses von Bauernbundpolitikern und der ÖVP von Beginn an kritisierte SPÖ-FPÖ-„Husch-pfusch“-Gesetz nicht umgesetzt werden darf. Unmittelbar vor der Abstimmung im Parlament, bei der das Glyphosatverbot auch mit Stimmen von Neos und Liste Jetzt beschlossen wurde, hatte auch eine Studie der Universität für Bodenkultur darauf hingewiesen, dass ein Totalverbot nicht mit EU-Recht vereinbar sei.

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