EU-Kommission lässt neue GV-Maissorten zu

Import und Weiterverarbeitung sind erlaubt – Anbau nicht

Zwei neue gentechnisch veränderte (GV) Maissorten bekommen grünes Licht aus Brüssel. Zudem verlängert die EU-Kommission die Zulassung für zwei weitere GV-Maissorten und eine GV-Zuckerrübensorte. Im Einzelnen handelt es sich um die beiden Maissorten MON 87427 x MON 89034 x NK603 und 1507 x 59122 x MON 810 x NK603 für die Neuzulassung. Für die beiden Maissorten DAS-59122-7 und GA21 wird die bestehende Genehmigung ausgedehnt. Die ebenfalls verlängerte Zuckerrübensorte heißt H7-1. Alle Zulassungen und verlängerten Genehmigungen gelten für zehn Jahre und beziehen sich nur auf den Import und die Weiterverarbeitung in der EU. Der Anbau ist nicht erlaubt.Die EU-Mitgliedsstaaten konnten sich nicht zu einer qualifizierten Mehrheit im Ständigen Ausschuss und im Berufungsausschuss durchringen. Deshalb musste die EU-Kommission die GVO ohne Stellungnahme der EU-Mitgliedsstaaten genehmigen. AIZ

- Bildquellen -

  • Mais Kolben 37 ID79347: Agrarfoto.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelAgrar-Terminmarktnotierungen 3. August 2018
Nächster ArtikelKlimaanlage „Boden“ wird sukzessive zerstört