Futtermittelknappheit: Nutzung von Biodiversitätsflächen in weiteren Bezirken freigegeben

Anhaltend geringe Niederschläge führten zu einer überdurchschnittlichen Trockenheit in manchen Regionen Österreichs. Um die Futtermangelsituation in den betroffenen Regionen abzumildern, hat das Bundesministerium eine vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen auf Acker und Grünland in den von der Trockenheit betroffenen Bezirken ermöglicht. In Oberösterreich sind das neben den bereits freigegebenen Bezirken Rohrbach, Freistadt, Urfahr Umgebung, Perg und Schärding nun auch die Bezirke Braunau, Eferding, Grieskirchen, Ried und Vöcklabruck.

Die Ausnahmeregelung der vorzeitigen Nutzung von Biodiversitätsflächen auf Grund von Futtermangel gilt ausschließlch in betroffenen Gebieten. Copyright: agrarfoto.com

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat sich die damit verbundene Futtermittelknappheit auf weite Teile Oberösterreichs ausgeweitet. Um diese Situation zu entschärfen, haben sich Bauernbund und Landwirtschaftskammer für die Nutzungsfreigabe der ÖPUL-Biodiversitätsflächen im gesamten Bundesland eingesetzt und gefordert. „Das Bundesministerium ist dieser Forderung leider nicht im vollen Umfang nachgekommen ist”, bedauert Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker. Zumindest ein Teilerfolg konnte jedoch erzielt werden: Zu den bereits freigegebenen Bezirken Rohrbach, Freistadt, Urfahr Umgebung, Perg und Schärding kommen nun Braunau, Eferding, Grieskirchen, Ried und Vöcklabruck hinzu.

Regionale Betrachtungsweise

Die Umstände der Trockenheit werden daher bei der Beurteilung des Zeitpunktes “zweiter Schnitt” berücksichtigt. Es ist nicht von einer betriebsbezogenen, sondern von einer regionalen Betrachtungsweise auszugehen. Das heißt, wurde in der Gemeinde oder umliegenden Gemeinden bereits ein zweiter Schnitt durchgeführt, gilt dieser Schnitttermin als Rechtfertigung zu Nutzung der Biodiversitätsflächen. In diesem Fall ist eine einzelbetriebliche Meldung an die AMA nicht erforderlich, allerdings empfiehlt der Bauernbund eine formlose Dokumentation des Mähdatums. Diese Regelung gilt unter Berücksichtigung der Wetterdaten und der Anzahl der tierhaltenden Betriebe nur für die Bezirke Braunau, Eferding, Grieskirchen, Ried, Vöcklabruck und den Bezirk Salzburg Umgebung.
Für die bereits freigegebenen Bezirke Rohrbach, Freistadt, Urfahr Umgebung, Perg und Schärding gilt bei vorzeitiger Nutzung nach wie vor die Meldepflicht bis 11. Juni per formlosem Schreiben an die AMA. Für Biodiversitätsflächen am Acker gilt aufgrund der Pflegevorgaben ohnehin, dass 50 Prozent der Flächen ohne zeitliche Einschränkung genutzt werden können.
Bei Futtermittelknappheit gibt es die Möglichkeit, die Futtermittel-Plattform der Landwirtschaftskammer zu nutzen.

 

 

 

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AUTORThomas Mursch-Edlmayr
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