Der Österreichische Landarbeiterkammertag spricht sich für die verstärke Ausbildung von Forstfachkräften aus.
Der Österreichische Landarbeiterkammertag (ÖLakt) warnte bei seiner Vollversammlung in Linz vor einem Facharbeitermangel in der Land- und Forstwirtschaft. “Um die Herausforderungen zu bewältigen, die der Klimawandel mit sich bringt, ist es aus unserer Sicht dringend notwendig, dass die Betriebe zukünftig mehr als bisher auf qualifizierte, verlässliche Fachkräfte setzen und auch die Bereitschaft mitbringen, ihr Personal entsprechend auszubilden”, betonte Niederösterreichs Landarbeiterkammer-Präsident und ÖLakt-Vorsitzender Andreas Freistetter.

Speziell in der Forstbranche ist aus Sicht des ÖLakt ein rasches Umdenken notwendig. “Viele Betriebe haben in den vergangenen Jahren Fachpersonal abgebaut und ihre Holzerntetätigkeiten an externe Schlägerungsunternehmen vergeben, die überwiegend ausländische und oft unzureichend ausgebildete Arbeiter beschäftigen. Jetzt, wo durch den extremen Borkenkäferbefall dringender Handlungsbedarf in ihren Wäldern gegeben ist, sind ihnen die Hände gebunden. Die Aufstockung des Saisonarbeiterkontingents mag zwar kurzfristig helfen, wirklich verbessert werden kann die Lage aber nur dadurch, dass in unseren Wäldern wieder mehr heimische Fachkräfte nach dem Rechten sehen”, zeigte sich  Oberösterreichs Lak-Präsident Eugen Preg überzeugt.

Vehement unterstützt werden seitens der Landarbeiterkammern deshalb auch neue Lehrlingsoffensiven, wie zuletzt etwa in Niederösterreich. “Unsere landwirtschaftlichen Betriebe werden immer größer und sind in den vergangenen Jahren verstärkt zu Dienstgebern geworden. Was spricht dagegen, dass sie nun auch vermehrt zu Ausbildnern werden und sich ihre zukünftigen Fachkräfte gleich selber im Betrieb ausbilden?”, fragte Tirols Lak-Präsident Andreas Gleirscher. Als Ausbildungsstätten plädiert der ÖLak-Vorstand je nach Arbeitskräftebedarf für die landwirtschaftlichen Fachschulen in den Regionen.

Karenz wie Arbeitszeit bewerten

Zum Thema der Anrechnung von Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen, Entgeltfortzahlungen, Kündigungsfristen und Urlaubsansprüchen verwies Freistetter auf die Vorreiterrolle der Land- und Forstwirtschaft: “Auch wenn es in unserer Branche gelungen ist, in mehreren Kollektivverträgen, wie etwa in jenem für bäuerliche Dienstnehmer, eine Anrechnung von Karenzzeiten zu verankern, sprechen auch wir uns für eine gesetzliche Regelung aus. Ein gesetzlicher Anspruch hätte den Vorteil einer klaren und einheitlichen Bestimmung für alle Arbeitnehmerinnen und wäre ein wichtiges Signal, der Gründung von Familie zusätzliche Wertschätzung entgegenzubringen.”

AIZ

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