Pensionsgipfel bringt Vorteile für Familien

Der Pensionsgipfel der Koalition brachte für Frauen und Bezieher niedriger Pensionen einige Verbesserungen.

Verbesserungen beim freiwilligen Pensionssplitting: Der Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann nun für die ersten sieben Jahre nach der Geburt - statt bisher vier Jahre ? bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. ©Wodicka
Verbesserungen beim freiwilligen Pensionssplitting: Der Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend erzieht und erwerbstätig ist, kann nun für die ersten sieben Jahre nach der Geburt – statt bisher vier Jahre ? bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils, der sich der Kindererziehung widmet, übertragen lassen. ©Wodicka
Erhöhte Ausgleichszulage und Verbesserungen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten – das sind zwei der Ergebnisse des Pensionsgipfels von Anfang dieser Woche. Die Koalition einigte sich dabei auf ein zehn Seiten umfassendes Papier.
Ein Vorteil für Bezieher geringer Pensionen, somit auch für Bäuerinnen und Bauern, ist dabei die Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes – also der Mindestpension – auf 1000 Euro (für Alleinstehende) pro Monat. Allerdings soll dieser erhöhte Richtsatz nur bei einer langen Versicherungsdauer gelten, das heißt, wenn mehr als 30 echte Beitragsjahre vorliegen. Die Richtsätze werden jährlich neu berechnet. Derzeit (seit 1. Jänner 2016) beträgt der Ausgleichszulagenrichtwert für Bezieher von Alters-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen für Alleinstehende 882,78 Euro.
Eine weitere Verbesserung, die auch für bäuerliche Familien interessant ist, betrifft die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Im Pensionspapier wurde dazu festgehalten, dass pensionsbegründende (nicht pensionserhöhende) Kindererziehungszeiten für ab 1955 geborene Frauen leichter angerechnet werden sollen. Im Papier finden sich jedoch keine Zahlen dazu.

Sieben statt bisher vier Jahre Pensionssplitting

Auch das seit 2005 mögliche freiwillige Pensionssplitting wird erweitert. Bislang konnte derjenige Elternteil, der sich nicht der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist, für die ersten vier Jahre bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift auf das Pensionskonto jenes Elternteils übertragen lassen, der sich der Kindererziehung widmet. Diese Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings soll nun von bis zu vier Jahren auf bis zu sieben Jahre pro Kind erweitert werden. Die Gesamtobergrenze wurde bei maximal 14 Jahren festgelegt.
Weiters im Pensionspapier festgehalten wurden “positive Anreize für längeres Arbeiten” und “die Harmonisierung der Pensionssysteme”. Ein Großteil des Entwurfs beschäftigt sich mit der Wiedereingliederung nach langem Krankenstand in den Beruf, der Invaliditätspension und der Rehabilitation.
Für Finanzminister Hans Jörg Schelling stellt das Papier “Schritte in die richtige Richtung” dar. ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin betonte: “Frauen sind dreimal so oft von Altersarmut betroffen wie Männer, das Pensionssplitting und die Verbesserung bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten stellen wesentliche Schritte dar, um dieser Entwicklung aktiv entgegenzuwirken.”

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