Regierung beschloss neues Grundsatzgesetz zur Sozialhilfe

Aus der Mindestsicherung wird die neue Sozialhilfe – die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ beschlossen am Donnerstag, 25. April, ein neues Grundsatzgesetz zur Sozialhilfe, das Leistungen wie die Mindestsicherung neu regelt. Mit dem Grundsatzgesetz wird erstmals ein bundesweiter Deckel für die Sozialhilfeleistungen der Länder eingeführt. Dieser richtet sich nach der Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes. Das sind im Jahr 2019 885,47 Euro für Alleinstehende pro Monat. Paare erhalten zweimal 70 Prozent (%) des Richtsatzes (1239,66 Euro), für Kinder gibt es eine Staffelung von 25 % für das erste Kind bis hin zu fünf Prozent für das dritte Kind. Für Menschen mit Behinderung gibt es einen Bonus von 18 % des Richtsatzes (160 Euro). 300 Euro monatlich weniger gibt es, wenn keine ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind. Das Gesetz soll am 1. Juni 2019 in Kraft treten. Die Bundesländer haben noch bis Jahresende Zeit, eigene Durchführungsgesetze zu erlassen. Sie können etwa Wohnkostenzuschläge und zusätzliche Zahlungen für Alleinerzieher beschließen. Das Gesetz soll am 1. Juni 2019 in Kraft treten.

Österreich habe nach wie vor ein sehr großzügiges Sozialsystem, das niemanden im Regen stehen lasse, erklärten dazu die Bauernbund-Abgeordneten Bauernbund-Präsident Georg Strasser, Norbert Sieber und Hermann Gahr. Gerade diese Anpassungen würden die notwendigen Anreize schaffen, um Deutsch zu lernen und sich einen Job zu suchen, zeigten sich die Nationalräte einig.

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  • Holzstempel Auf Dokument: Sozialhilfe: Wodicka
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