Schutz für die Bauern vor unlauterem Handel

Sowohl der Agrarausschuss des EU-Parlaments als auch der Sonderausschuss Landwirtschaft der EU-Mitgliedsstaaten unterstützen den Vorschlag der EU-Kommission, die Position der Landwirte in der Lebensmittelkette zu stärken und schärfer gegen unlautere Handelspraktiken vorzugehen.

Der Agrarausschuss des EU-Parlaments und der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) der EU-Mitgliedsstaaten stimmten Anfang der Woche jeweils ihre Positionen zum Gesetzesentwurf der EU-Kommission für die Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette ab. Beide Ausschüsse unterstützen den Vorschlag.

Unlauteren Praktiken einen Riegel vorschieben

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger betonte, dass die EU-Kommission mit ihrem Vorstoß, den unlauteren Geschäftspraktiken einen Riegel vorzuschieben, den Puls der Zeit erkannt habe. Dass nun auch die Mitgliedsstaaten den Vorschlag unterstützen, sei ein großer Schritt in Richtung fairere Preise für die Bäuerinnen und Bauern, so Köstinger.
Der Kommissionsvorschlag sieht im Wesentlichen vor, den Landwirten EU-weit ein Mindestmaß an Schutz gegen unlautere Geschäftspraktiken zu gewährleisten, wie etwa verspätete Zahlungen für verderbliche Ware, Stornierung von Aufträgen in letzter Minute, einseitige und rückwirkende Vertragsänderungen, und den Lieferanten zu zwingen, für Produktverschwendung seitens des Käufers zu bezahlen.

Konkret zählen zur „schwarzen Liste“ der verbotenen Praktiken:

  • Zahlungen, die später als 30 Tage für verderbliche Ware eingehen, oder später als 60 Tage für nicht verderbliche Ware;
  • Einseitige Stornierungen von verderblichen Produkten weniger als 60 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin;
  • Ablehnungen eines schriftlichen Vertrags mit dem Lieferanten, der ein neu festgelegtes Recht hätte.
  • Weitergabe vertraulicher Informationen in Bezug auf den Liefervertrag durch den Käufer;
  • Verkäufe unter dem ursprünglichen Kaufpreis, sofern nicht im Voraus vereinbart.

Die Mitgliedsstaaten fügten dem Entwurf hinzu, dass sie die Möglichkeit wollen, nationale Vorschriften gegen unlautere Handelspraktiken beizubehalten oder einzuführen, wenn diese strenger sind als jene auf europäischer Ebene. Außerdem fordern sowohl die Mitgliedsstaaten als auch die Abgeordneten im Agrarausschuss, dass Beschwerden gegen unlauteren Wettbewerb vor Ort eingereicht werden können, auch dann, wenn sich der Verstoß in einem anderen EU-Land zugetragen hat. In Österreich besteht bereits die Möglichkeit zur anonymen Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde.

Der Rat wird nun unter österreichischem Vorsitz die Verhandlungen mit dem Parlament beginnen, sobald dieses Ende des Monats seine Position festlegt. Diese Bestätigung der Position des Agrarausschusses im Plenum des EU-Parlaments gilt laut EU-Abgeordnetem Othmar Karas als Formsache. Karas will in den Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten die Definition der wirtschaftlichen Abhängigkeit von Lieferanten und den Geltungsbereich noch nachschärfen, damit keine Missverständnisse entstehen können. „Eindeutig klar ist, dass die lebensmittelverarbeitende Großindustrie nicht von der Richtlinie profitieren kann und Missbrauch der neuen EU-Regeln unter allen Umständen verhindert wird“, so Karas.

Ratsvorsitzende Köstinger betonte: „Schluss mit verspäteten Zahlungen oder rückwirkenden Vertragsänderungen: Den Bauern werden bald mehr und bessere Instrumente zur Verfügung stehen, um sich vor einseitigem Missbrauch durch große Abnehmer und Handelspartner schützen zu können.“

- Bildquellen -

  • OLYMPUS DIGITAL CAMERA: Agrarfoto.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelStrasser und Eßl zum Welttierschutztag: Tierärztliche Versorgung in Österreich flächendeckend sichern
Nächster Artikel„Retter 2018“: Die Leitmesse der Superlative in Wels