Sind wir auf Tierseuchen vorbereitet?

Beim Tierversicherungssymposium der Österreichischen Hagelversicherung (v. l. n. r.): Stefan Lindner, Obmann der Zentralen Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter; Johann Stinglmayr, Geschäftsführer VLV Ferkelring; Franz Raab, Kammerdirektor LK Niederösterreich; Walter Lederhilger, Obmann des Verbandes Österreichischer Schweinebauern; CVO Ulrich Herzog, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; Kurt Weinberger, ÖHV-Vorstandsvorsitzender; Franz Reisecker, Präsident LK Oberösterreich; Goran Panici, Generaldirektor Smithfield Rumänien; Kurt Frühwirth, Präsident Tierärztekammer; Hans Feyen, Leiter Rückversicherung Agrar der Swiss Re Group; Marek Soph, Leitender Berater der staatlichen Veterinärverwaltung, Tschechische Republik; Johann Fank, Direktor Schadensmanagement ÖHV. Foto: ÖHV

Die zunehmende Gefahr von Tierseuchen und Tierkrankheiten ist im wahrsten Sinne des Wortes virulent. Damit  verbunden geht die existentielle Bedrohung landwirtschaftlicher Betriebe einher. Die Österreichische Hagelversicherung als größter Tierversicherer Österreichs und Osteuropas nahm dies zum Anlass, zu einem Symposium zu Risiken in der Tierhaltung einzuladen. Experten aus dem In- und Ausland tauschten Erfahrungen über den Status quo und mögliche Szenarien im Zusammenhang mit Tierseuchen, wie der Afrikanischen Schweinepest, aus.

Gefahr von Tierseuchen ist Faktum

„Klar ist, bei unserer Veranstaltung geht es um ein einziges Thema – es geht um die Zukunft. Große Veränderungen finden statt. Faktum ist die steigende Gefahr von Tierseuchen. Die Situation ist mittlerweile sehr ernst zu nehmen“, eröffnete der Gastgeber und Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Hagelversicherung, Dr. Kurt Weinberger, das Symposium. Auf Grund der stetigen Zunahme des EU-weiten Transports und Handels von Tieren und tierischen Produkten steigt die Gefahr der Übertragung von Tierseuchen. Somit wächst auch die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung. „Daher ist Vorsorge statt Nachsorge das Gebot der Stunde!“, so Weinberger an die rund 100 Teilnehmer der Veranstaltung.

Ausbreitung wird durch freien Waren- und Personenverkehr bzw. Klimawandel  begünstigt

Es gibt eine Reihe von Faktoren, die das Ausbreiten von Tierseuchen begünstigen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der internationale Personen- und Warenverkehr, wenn man an die Afrikanische Schweinepest (ASP) und deren Übertragung durch Speisereste denkt. So breitet sich die ASP zunehmend in Europa aus. Österreich blieb bisher verschont, aber die Gefahr ist groß. In Zeiten des globalen Güter- und Reiseverkehrs könnten Erreger innerhalb von einem Tag aus jeder Region der Erde Österreich erreichen und in den heimischen Stallungen katastrophale Schäden anrichten. Bereits aufgetretene positive Fälle von Rinderbrucellose und -tuberkulose machen die große Bedrohung klar. Aber auch der Klimawandel begünstigt das Auftreten neuer Vektoren.

Tierseuchen umfassend versicherbar

Tierseuchen per se und die Bekämpfung stellen eine komplexe Materie dar. Dies ist nur mit viel Know-how, bestmöglicher Vorbereitung auf das Schlimmste und entsprechender Risikovermeidung, -bewertung und -vorsorge steuerbar. Von staatlicher Seite erhalten Landwirte laut Hagelversicherung im Seuchenfall am eigenen Betrieb zwar einen Basisschutz, der allerdings nur die Entschädigung des Tierwerts gekeulter oder verendeter Tiere beinhaltet. Ertragsausfälle durch die Lage des Betriebs in der Schutz- und Überwachungszone würden komplett zu Lasten des Landwirts gehen. Das gelte genauso für Einbußen durch Produktionsunterbrechungen und sonstige anfallende Kosten, wie Übermasttiere, eine verspätete Wiedereinstallung, etc. Genau hier greife die Tier-Ertragsschadenversicherung der Österreichischen Hagelversicherung. Das Besondere: Landwirte könnten die Entschädigung unabhängig vom Marktpreis individuell auf ihr Produktionsniveau einstellen und würden bereits bei Abschluss wissen, was im Schadensfall ausbezahlt werde. Aber auch Zusatzkosten, wie verminderte Milchleistung, Keulung-, Gülle- und Festmistentsorgungskosten würden berücksichtigt.

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  • OBS 20190404 OBS0050: ÖHV
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