SVB informiert über die Neuerungen für 2019

Auch 2019 werden die Pensionen gestaffelt erhöht.

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) bietet einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen für 2019.

Pensionserhöhung: Wie im letzten Jahr werden die Pensionen auch für das Jahr 2019 gestaffelt erhöht. Dies kommt vor allem Beziehern niedrigerer Pensionen zugute, die eine Erhöhung über der Inflationsrate erhalten. Die Pensionen wurden ab 1. Jänner 2019 wie folgt erhöht:

Gesamtpensionseinkommen* (monatlich) Erhöhung
Bis 1.115 Euro + 2,6 Prozent
über 1.115 Euro bis 1.500 Euro + 2,6 bis 2 Prozent (linear sinkend)
über 1.500 Euro bis 3.402 Euro + 2 Prozent
über 3.402 Euro 68 Euro

 

*Das Gesamtpensionseinkommen eines Pensionisten ist die Summe seiner Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, mit Ausnahme der Kinderzuschüsse, der Ausgleichszulage und des besonderen Steigerungsbetrages.

Diese Erhöhungen betreffen Eigen- und Hinterbliebenenpensionen mit Stichtagen vor dem 1. Jänner 2018. Für Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2018 erfolgt die erstmalige Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2020.

Hinterbliebenenpensionen (Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen), die 2018 angefallen sind, wurden mit Jahresbeginn 2019 erhöht, wenn die/der Verstorbene im Jahr 2017 bereits eine Pension bezogen hat.

Hauptfeststellung – erstmals Rückerstattung von Beiträgen: Die neuen Einheitswerte laut Hauptfeststellung 2014/15 gelten in der Sozialversicherung ab 1. April 2018 und wurden für einen Großteil der land(forst)wirtschaftlichen Betriebe bereits (teilweise) bei den Beitragsvorschreibungen berücksichtigt. Jene Betriebe, in welchen es durch die Hauptfeststellung zu deutlichen Beitragssteigerungen kommt, erhalten eine finanzielle Entlastung in Form von teilweisen Beitragsrückerstattungen. Dafür stehen jährlich 15 Mio. Euro zur Verfügung. Dies betrifft Betriebe, deren Einheitswert durch die Hauptfeststellung um mehr als zehn Prozent steigt und deren Gesamteinheitswert zum 1. April 2018 zwischen 4500 Euro und 60.000 Euro liegt. Weitere Voraussetzung ist, dass weder eine reduzierte Beitragsgrundlage aufgrund einer Mehrfachversicherung noch eine Beitragsgrundlagenoption vorliegt.

Die Berechnung der Rückerstattung für die Jahre 2016 bis 2018 erfolgt erstmals bei der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2018 im Jänner 2019. Betriebe mit Anspruch auf Beitragsrückerstattung, deren Hauptfeststellungsdaten bereits zur Gänze erfasst wurden, erhalten im Jänner 2019 einen vorläufigen Teilbetrag. Für jene Betriebe, deren Daten im Jänner noch nicht vollständig erfasst sind, wird zu einem späteren Zeitpunkt – nach Feststellung ihres Rückerstattungsanspruchs – der entsprechende Betrag gutgeschrieben. Sobald die Anzahl der Betriebe mit Anspruch auf Rückerstattung endgültig feststeht, wird der verbleibende Restbetrag für die Jahre 2016 bis 2018 auf alle anspruchsberechtigten Betriebe aufgeteilt.

Mundhygiene für Kinder als Sachleistung: Die SVB hat bisher für ihre Versicherten ab Vollendung des zwölften Lebensjahres für die Mundhygiene einen Kostenzuschuss in Höhe von 35 Euro einmal pro Jahr gewährt. Zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der österreichischen Ärztekammer wurde vereinbart, dass die Mundhygiene als Sachleistung als neue Vertragsposition bei Vertragszahnärzten aufgenommen wird. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten zehnten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Mundhygiene bei Vertragszahnärzten ohne private Aufzahlung einmal im Jahr in Anspruch nehmen können. Für Kinder und Jugendliche, die sich in einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Zahnspangen befinden, kann die Mundhygiene mit einem Abstand von mindestens sechs Monaten zweimal innerhalb eines Jahres verrechnet werden. Diese Leistungsverbesserung gilt seit 1. Juli 2018 und dazu wurde nun mit 1. Jänner 2019 in der Satzung der SVB eine Klarstellung getroffen. Versicherte ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten wie bisher von der SVB einmal pro Jahr den Zuschuss von 35 Euro.

Quelle: SVB

Weitere Informationen und Werte des Jahres 2019 können Sie im Internet unter www.svb.at/gesetzlicheaenderungen nachlesen.

 

- Bildquellen -

  • Neue Werte 2019: SVB
  • Sozialversicherung 4 ID67497(2): Agrarfoto.com
- Werbung -
Vorheriger ArtikelAgrar-Terminmarktnotierungen 3. Jänner 2019
Nächster ArtikelDer Wahlkalender 2019 – EU-Wahl am 26. Mai