Versicherungsschutz für Tiroler Almbauern fixiert

Die „Tiroler Wegeversicherung“ wurde vertraglich fixiert.

Tirols Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler, Landeshauptmann Günther Platter und Josef Hechenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Tirol, (v. l.) unterzeichneten die Versicherungspolizze für die „Tiroler Wegeversicherung
Tirols Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler, Landeshauptmann Günther Platter und Josef Hechenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer Tirol, (v. l.) unterzeichneten die Versicherungspolizze für die „Tiroler Wegeversicherung".

Die Tiroler Almbauern können aufatmen: Am vergangenen Dienstag unterzeichneten Landeshauptmann Günther Platter, Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler und LK-Präsident Josef Hechenberger die Versicherungspolizze der „Tiroler Wegeversicherung“.  „Mit der heutigen Unterzeichnung wurde der Versicherungsschutz für Tirols Landwirtinnen und Landwirte mit Weidevieh vertraglich fixiert: Ab 1. April 2019 herrscht damit nun weitgehende Rechtssicherheit“, so LH Platter.

Josef Hechenberger bekräftigt dies: „Die nun abgeschlossene Versicherung stellt ein wichtiges Signal für die Tiroler Landwirtschaft dar. Dass hier nun rasch gehandelt wurde, ist wichtig, damit die Almwirtschaft ohne Ängste und Verunsicherungen weiter betrieben werden kann.“

Finanzkraft kommt vom Tourismus

LHStv. Josef Geisler freut sich über den Versicherungsschutz für Bauern: „Durch die Ausweitung der bestehenden Wegeversicherung sind nun auch Schadensfälle mit Weidetieren abgedeckt. Die Almwirtschaft ist somit in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das Sperren von Wegen oder das Nichtauftreiben von Tieren sind somit vom Tisch.“

Die Versicherungssumme hat sich durch die Ausweitung des Versicherungsschutzes um 12.000 Euro erhöht. Die Prämie von jährlich insgesamt 30.250 Euro wird aus dem Tourismusförderungsfonds des Landes bezahlt. Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger begründet die Entnahme aus dem Tourismusförderungsfonds: „Mit ihrer täglichen Arbeit schaffen unsere Bäuerinnen und Bauern erst die benötigten Räume für Freizeit- und Tourismuswirtschaft.“

Die Novelle des Tiroler Almschutzgesetzes befindet sich derzeit in Begutachtung – die Begutachtungsfrist endet mit 12. April 2019. Dabei soll unter anderem die Eigenverantwortung der Wanderinnen und Wanderer gesetzlich verankert werden.

- Bildquellen -

  • Vertragsunterzeichnung Land Tirol Brandhuber: Land Tirol/Brandhuber
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