Wolf Fadenkreuz

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Abschussverordnung für Risikowolf im Tiroler Bezirk Innsbruck-Land

Die Tiroler Landesregierung hat am Freitag, 8. Mai 2026, die Abschussverordnung für einen Risikowolf im Bezirk Innsbruck-Land erlassen. Die Verordnung ist mit der Kundmachung am selbigen Tag in Kraft getreten und gilt bis zum Ablauf des 2. Juli 2026. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

Im Gemeindegebiet von Gschnitz kam es zu einem Rissereignis in unmittelbarer Nähe zu von Menschen bewohnten Gebäuden. Gestern, Donnerstag, wurden dort drei tote Schafe begutachtet. Es besteht der konkrete Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. 

Das Land Tirol appelliert wie immer an die Bevölkerung Sichtungen von Großraubtieren möglichst rasch über das Sichtungsformular auf der Website des Landes Tirol oder direkt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft zu melden. Besonders wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Weitere Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs

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