Die im Sommer präsentierten Vorschläge der EU-Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2027 müssen aus Sicht des Europäischen Rechnungshofes noch nachgebessert werden. Der EuRH analysiert derzeit alle Aspekte des Entwurfs für den EU-Haushalt im Zeitraum 2028 bis 2034.
Kommission bricht mit Zwei-Säulen-Struktur
Bekanntlich soll dieser sogenannte Mehrjährige Finanzrahmen knapp 2.000 Mrd. Euro umfassen – so viel wie noch nie. Teil der Budgetpläne ist stets auch die monetäre Ausgestaltung der künftigen GAP. Die hier geplanten Umbrüche, etwa das Ende des bewährten Zwei-Säulen-Modells, die Aufgabe eines eigenen Agrarbudgettopfs sowie eine Kürzung der reservierten Mittel, sorgten in den vergangenen Monaten für massive Kritik der Bauernvertreter, auch jener aus Österreich. Nun hat der EuRH die Gesetzesentwürfe zur GAP, zur Gemeinsamen Marktorganisation sowie dem neu zu schaffenden Fonds für nationale und regionale Partnerschaft (NRP) geprüft.
Nicht „erntereif“
Der aktuelle Vorschlag sei so noch nicht „erntereif“, vor allem aber seien die Auswirkungen ob der komplexen Abwicklung schwer einzuschätzen, erklärte das zuständige Mitglied des Rechnungshofs, Iliana Ivanova, am Montag vor Journalisten. Hinsichtlich der im November präsentierten Anpassungen in den Vorschlägen betont sie, dass es sich bei den versprochenen Summen um „kein frisches Geld handle“.
Zur Erinnerung: Vor dem Hintergrund der Verhandlungen um das Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten wurde das Budget für die Jahre 2027 bis 2030 um 45 Mrd. Euro erhöht. Allerdings geht es hier lediglich um eine verfrühte Freigabe ohnehin vorgesehener Mittel, wie nun auch der Rechnungshof bestätigt.
Zahlungshöhe kaum abzuschätzen
Ivanova und ihre Kollegen machen im Vorschlag generell drei „Hauptrisiken“ aus:
Sie warnen vor einem komplexer werdenden Entscheidungsprozess, der die Auszahlungen verzögern könnte,
sehen aufgrund der flexibleren Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten die Gefahr ungleicher Wettbewerbsbedingungen am Binnenmarkt
und fürchten „anhaltende Unsicherheit“ des endgültigen GAP-Haushalts, da dieser immer erst feststehen würde, wenn die nationalen Strategiepläne vorlägen.
„Es ist nicht klar, wie die Länder das Geld (aus dem NRP, Anm.) verwenden werden“, so Iliana Ivanova. Das würde vor allem für Bauern die Abschätzbarkeit der abholbaren Geldmittel deutlich erschweren.
Bürokratieabbau als hehres Ziel
Die EU-Kommission verteidigt indes ihre Pläne. Das Ziel der Reform sei es, „Bürokratie abzubauen“ und die Unterstützung für Landwirte zu beschleunigen, teilte man gegenüber der APA schriftlich mit. Die von den Prüfern kritisierte Flexibilität sei notwendig, um auf unterschiedliche nationale Gegebenheiten einzugehen, ohne dabei faire Wettbewerbsbedingungen zu untergraben.
Wenn man den Leuten das Leben erleichtern will, sollte man sich überlegen, ob man Prozesse verlängert.
Iliana Ivanova
Mitglied des Europäischen Rechnungshofs
In Richtung Bürokratieabbau rät indes Prüferin Ivanova: „Wenn man den Leuten das Leben einfacher machen will, sollte man sich überlegen, ob man Prozesse verlängert.“ Der EuRH pocht in der Stellungnahme ob der Nationalisierungspläne auf „Transparenz und Rechenschaftspflicht“, um auch weiterhin seinen Aufgaben der Überprüfung nachkommen zu können.
Der EU-Kommission raten die Experten, ihre „gestärkte Steuerungsrolle“ künftig auch tatsächlich wahrzunehmen, vor allem um unterschiedliche Förderregime in den Mitgliedstaaten zu nivellieren. Als positiv erachten die Prüfer übrigens die Ambition, die jährlichen Direktzahlungen ab 100.000 Euro je Betrieb zu kappen. Effektiv sei zahlenmäßig davon nämlich nur ein Prozent der Bauern in der EU betroffen. Auch das geplante Degressionsmodell ab 20.000 Euro Direktzahlung je Hof und Jahr findet Anklang.
Totschnig sieht sich bestätigt
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, der sich schon mehrfach kritisch gegenüber den Kommissionsplänen äußerte, sieht seine Verhandlungsposition im Papier des Rechnungshofs bestätigt: „Der Europäische Rechnungshof greift mehrere Aspekte auf, die sich mit meiner Einschätzung überschneiden, insbesondere im Hinblick auf den Verlust von Planungssicherheit und die Gefährdung fairer Wettbewerbsfähigkeit unserer Bäuerinnen und Bauern.“
Es braucht ein ausreichend dotiertes, zweckgebundenes und dauerhaft gesichertes Agrarbudget.
Norbert Totschnig
Landwirtschaftsminister
Er fordert deshalb erneut „jedenfalls Nachbesserungen und deutlich mehr Klarheit“.„Es braucht ein ausreichend dotiertes, zweckgebundenes und dauerhaft gesichertes Agrarbudget. Die Verantwortung für die Finanzierung darf nicht auf die Mitgliedstaaten abgewälzt werden“, so der Minister. Zu groß sei andernfalls das Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und die Versorgungssicherheit in der EU.
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