Seit vergangenem Freitag ist es beschlossene Sache. Die EU-Kommission wird das Handelsabkommen mit Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay trotz einer noch ausstehenden Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Kürze anwenden. In einer Stellungnahme kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Brüssel an, „diese wegweisende Vereinbarung zum Laufen zu bringen“.
Uruguay und Argentinien stimmten zu
Stein des Anstoßes war die tags zuvor abgeschlossene Ratifizierung des Handelsdeals in Argentinien und Uruguay. Von der Leyen spricht diesbezüglich von „guten Nachrichten“. Bis zuletzt war nicht bekannt, wie die EU-Kommission, nach der vom Europäischen Parlament beantragten Stellungnahme des EuGH zur Rechtmäßigkeit des Abkommens, agieren wird. Nun erklärte die Kommissionspräsidentin, sie habe die vergangenen Wochen genutzt, um sich „intensiv mit den Mitgliedstaaten und mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments“ auszutauschen. Offenbar erfolgreich. „Auf dieser Grundlage werden wir nun mit der vorläufigen Anwendung fortfahren“, teilte von der Leyen öffentlich mit.
„Foul“ am Parlament?
Festzuhalten ist, dass es gemäß der „Splitting-Lösung“ derzeit nur um den Handelsteil des Pakts geht. Nur hier dürfen Entscheidungen allein auf EU-Ebene getroffen werden. Der Rat hatte dies im Jänner gebilligt. Für das langfristige, politische Abkommen bedarf es weiterhin der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente. „Die vorläufige Anwendung ist ihrem Wesen nach vorläufig“, merkte Ursula von der Leyen vergangene Woche an. Man werde selbstverständlich weiter „im Einklang mit den EU-Verträgen“ agieren.
Rechtlich ist dieses Konstrukt so gezimmert, dass es die Zustimmung des Parlaments vorläufig nicht braucht.
Andreas Thurner
Leiter des EU-Referats der LK Österreich
Seitens der Mercosur-Kritiker aller Couleur war ihr mehrfach ein „politisches Foul“ vorgeworfen worden, weil sie den Beschluss im EU-Parlament nicht abwarten wollte. Formaljuristisch sei dies aber möglich, wie Andreas Thurner, Leiter des Referats für EU und Internationale Beziehungen in der LK Österreich, weiß: „Rechtlich ist dieses Konstrukt so gezimmert, dass es die Zustimmung des Parlaments für die vorläufige Anwendung nicht braucht.“
Für die Praxis bedeutet das, die ausverhandelten Handelserleichterungen können sowohl in der EU als auch in Südamerika bereits angewandt werden, auch wenn der EuGH noch ein Jahr oder länger an seiner Prüfung zur Rechtmäßigkeit feilt.
Hoffnung auf Zollkontingente und Schutzmechanismen
In Richtung der besorgten EU-Branchen stellt Thurner aber klar: „Die Einfuhr-Kontingente für sensible Produkte sind klar geregelt. Die WTO-Zölle, die darüber hinaus gelten, wirken.“ Zu beachten sei außerdem, dass die zollfreien oder -begünstigten Mengen für die sensiblen Agrargüter Rindfleisch, Geflügel, Zucker, Ethanol und Honig nur stufenweise in sechs sogenannten „Facing-in-Schritten“ geöffnet werden.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig erinnert per Aussendung an die bis zuletzt hineinreklamierten Schutzklauseln für die EU-Landwirtschaft, etwa verstärkte Rückstandskontrollen und Berichtspflichten. „Diese Maßnahmen müssen ab Tag eins der Anwendung auf Punkt und Beistrich umgesetzt werden. Die Anwendung des Abkommens ist für mich daher kein Schlussstrich“, so der Minister.
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