Das Europäische Parlament hat vergangene Woche beschlossen, den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission für Soforthilfen zur Leistbarkeit von Düngemitteln im Schnellverfahren zu behandeln. Das bedeutet, dass auf eingehende Beratungen mit anschließenden Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission aus Zeitgründen verzichtet werden soll. Wie eine Sprecherin der zypriotischen Ratspräsidentschaft auf Anfrage des Pressedienstes Agra-Europe erklärte, haben mittlerweile auch die Mitgliedstaaten für ein Dringlichkeitsverfahren votiert.
Damit die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen schnell greifen können, plant das EU-Parlament, im Juli final über die Anpassungen an der laufenden GAP zu entscheiden. Die Entscheidung des Rates dürfte dann ebenfalls zeitnah erfolgen.
Erster Schritt des Aktionsplans
Die Finanzspritze geht aus dem Ende Mai präsentierten Düngemittelaktionsplan der Kommission hervor. Vorgeschlagen wurden, neben Zahlungen aus der EU-Agrarreserve, vorgezogene Direktzahlungen und ein Plan für Liquiditätshilfen sowie Anpassungsmöglichkeiten für Mitgliedstaaten in den Mittelzuweisungen für die Direktzahlungen 2027.
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