Dass die Verwendung von Spritzmitteln am Feld, im Forst oder Lager zu dokumentieren ist, ist nichts Neues. Mit 1. Jänner ist jedoch eine EU-Verordnung in Kraft getreten, welche zusätzliche Eingaben verlangt. Die größte Neuerung folgt dann mit Jahreswechsel. Ab 2027 müssen sämtliche Dokumentationen digital und maschinenlesbar erfolgen. In dieser Form müssen die Unterlagen dann spätestens am 31. Jänner 2028 vorliegen.
Digital und maschinenlesbar
Grundsätzlich gilt weiterhin, dass die Aufzeichnung wie bisher unverzüglich, also innerhalb von drei Tagen nach der Ausbringung, erfolgen muss. Für die digitale Dokumentation bleibt in den Jahren 2027 bis 2029 jeweils bis 31. Jänner des Folgejahres Zeit. Ab 2030 muss diese dann immer 30 Tage nach der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels vorliegen. Theoretisch kann in einem ersten Schritt also weiter handschriftlich dokumentiert werden. „Die Landwirtschaftskammer empfiehlt aber bereits für das Jahr 2026, die Aufzeichnung in elektronischer Form zu machen, weil dies handschriftlich nicht praktikabel ist“, teilen die LK-Fachleute mit.
Copyright © PSm Doc/Rath
Beim PSM-Doc gibt es eine gratis Basisversion, sowie kostenpflichtige Optionen.
Zusätzliche Daten schon jetzt Pflicht
Bisher war bei Spritzmitteln festzuhalten, welches Produkt in welcher Dosierung zu welchem Zeitpunkt in welcher Kultur auf welcher Fläche (gemäß Mehrfachantrag, MFA) angewendet wurde. Seit 1. Jänner ist bei sämtlichen Pflanzenschutzmittelanwendungen, also im Freiland, unter Glas, im Wald sowie Lager oder bei Beizungen, weiters festzuhalten:
die offizielle Pflanzenschutzregisternummer des eingesetzten Produktes,
der EPPO-Code (es handelt sich dabei um eine in mehr als 50 Ländern einheitliche Kurzbezeichnung der angebauten Kultur),
das Entwicklungsstadium (BBCH) des Bestandes zum Zeitpunkt der Anwendung, wenn beim verwendeten Mittel Einschränkungen bestehen, sowie
die Uhrzeit der Anwendung, sofern dies beim eingesetzten Mittel relevant ist. Derzeit ist das laut LK nur für Produkte mit Bienengefährlichkeitsauflage (Spe-8) und Uhrzeitangabe der Fall.
Die geltenden Einschränkungen eines Mittels und die sich daraus neu ergebenden Dokumentationspflichten sind meist auf der Verpackung des Produkts ersichtlich. Jedenfalls auffindbar sind sie im Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit unter psmregister-neu.baes.gv.at
Mehrere Tools stehen zur Verfügung
Um sich bereits jetzt mit der neuen elektronischen Aufzeichnungsverpflichtung anfreunden zu können, haben sowohl die LK als auch Anbieter aus der Privatwirtschaft Lösungen für die künftige Dokumentation entwickelt. Sie alle stehen bereits jetzt teils gratis, teils kostenpflichtig zur Verfügung.
Kostenlose Angebote
Die LK hat unter Federführung der Kammer in Oberösterreich den kostenlosen LK-Düngerrechner weiterentwickelt. Dieser ermöglicht Acker- und Grünlandbetrieben die Dokumentation von Applikationen auf im Mehrfachantrag gemeldeten Flächen. Der Düngerrechner ist hinlänglich bekannt und steht auf der LK-Website zum Download zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass es sich weiterhin um eine Excel-Anwendung handelt, die für den Pflanzenschutz um zwei Tabellenblätter (Produktanlage und Aufzeichnungsblatt) erweitert wurde. Der Düngerrechner aktualisiert sich also nicht automatisch, da keine Internetverbindung besteht. „Es besteht somit keine Möglichkeit, auf falsche Eingaben hinzuweisen“, informiert die LK. Benötigt wird einzig ein Computer mit Excel-Lizenz.
Für im MFA nicht erfasste Flächen und alle Betriebe, die keine Düngeaufzeichnungen brauchen, also jene mit Forst, Zierpflanzenbau und Produktion in geschlossenen Räumen, sowie jene, die selbst Saatgut beizen oder Mittel im Lager applizieren, hat die LK das LK-Pflanzenschutz-Tool entwickelt. Es handelt sich ebenso um eine kostenfreie Excel-Anwendung. Entsprechend werden die Eingaben des Landwirts auch hier nicht auf Fehler überprüft. Wenn keine MFA-Daten für die verpflichtende Geolokalisierung vorliegen, erfolgt diese beim PS-Tool über Katastralgemeinde und Grundstücksnummer oder einen GPS-Punkt (Koordinaten aus Google Maps). Bei beiden Angeboten wird von der LK eine jährliche eigenständige Aktualisierung durch erneuten Download der Tools empfohlen. Generell ist die Bedienung einfach, die auszufüllenden Felder sind farblich hinterlegt. „Für die Vorort-Kontrolle sind die Tabellenblätter auszudrucken“, geben die LK-Experten mit.
Copyright © BWSB/Wallner
ÖDüPlan Plus wird täglich aktualisiert. Eine Plausibilitätsprüfung ist inbegriffen.
ÖDüPlan Plus als LK-Premiumvariante
Wärmstens empfohlen wird von der LK übrigens das kostenpflichtige Programm „ÖDüPlan Plus“. Darin lassen sich alle Aufzeichnungen für Düngungs-, Pflanzenschutz- und ÖPUL-Maßnahmen führen. Die hinterlegten Daten werden von der Boden.Wasser.Schutz.Beratung (BWSB) laufend aktualisiert. Das Besondere: Im ÖDüPlan Plus werden alle Eingaben des Landwirts einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Auf mögliche Falscheingaben wird man hingewiesen, Einschränkungen der Mittel (etwa bei BBCH-Stadien) sind hinterlegt. Das Tool läuft über das Internet, entsprechend muss die Eingabe nicht am Computer erfolgen, sondern kann auch am Smartphone passieren. Vorerst ist ÖDüPlan Plus ausschließlich für MFA-Flächen verfügbar. LK-Angaben zufolge wird im Sommer eine Erweiterung auf alle für Pflanzenschutz relevanten Bereiche (Forst, geschlossene Räume, Saatgutbeizen) freigeschaltet. Kostenpunkt für das Online-Programm: Einmalig 220 Euro für die gesamte Förderperiode.
Bei allen drei Programmen gibt es Drop-down-Menüs für EPPO-Code, BBCH-Stadium, PSM-Registernummer, gezielten Zugriff auf das PSM-Register und Aufforderung zur Uhrzeiteingabe (falls erforderlich).
Jungbauer liefert eigene Lösung
Aber auch die Privatwirtschaft bietet Lösungen zur Erfüllung der Dokumentationspflichten an. Anders als in etablierten Farmmanagementsystemen ist der steirische Jungbauer Georg Rath an die Sache herangegangen. Er kennt die Herausforderung aus dem eigenen Betrieb. Was ihn gestört hat: „Bestehende Programme sind oft komplex, teuer oder für größere Betriebe mit Farm-Management-Systemen gedacht.“ Also hat er selbst eine Web-App entwickelt, die genau diese Lücke schließen soll, und vertreibt diese auch an Berufskollegen. Sein Tool nennt sich PSM-Doc und wird in verschiedenen Varianten (je nach Anforderungen des Verwenders) angeboten. Rath zufolge reduziert diese die Pflanzenschutz-Dokumentation auf das Wesentliche: Feldstücke anlegen oder einfach die Feldstückliste des Mehrfachantrages importieren, Pflanzenschutz-Anwendungen in wenigen Klicks erfassen und dann eine rechtskonforme Dokumentation ausdrucken oder am PC speichern. „Am Acker hat man keine Zeit für komplizierte Programme. Mein Ziel war, dass alles in Sekunden fehlerfrei funktionieren muss“, so der Tüftler.
Die Web-App funktioniert am mobilen Endgerät wie auch am Computer. Eine Basisvariante wird kostenfrei angeboten. Erweiterte Funktionen (etwa unlimitierte Aufzeichnungen, ein Support-Service und der Export im PDF- oder Excel-Format) stehen dann gegen Bezahlung zur Verfügung. Laut Rath gäbe es bis zum Monatsende noch Sonderkonditionen. Konkret fallen Kosten von 49 Euro für ein Jahr an.
Weitere Infos:
Nähere Informationen finden Sie online:
Erklärvideos zum LK-Angebot: www.youtube.com⁄
@landwirtschaftskammerooe⁄videos
Pflanzenschutzmittel-App: psm-doc.at⁄
Pflanzenschutzmittelregister der BAES: psmregister-neu.baes.gv.at
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